Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Projektauftrag zur Neustrukturierung des Asylbereichs erteilt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zur Erarbeitung der Budget- und Umsetzungsgrundlagen für die Neustrukturierung des Asylwesens eine Projektgruppe eingesetzt. Da der Bund unter anderem plant, das Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Kreuzlingen in ein Ausreisezentrum umzuwandeln, kommen auch auf den Kanton Thurgau Veränderungen zu.

Die Neustrukturierung des Asylbereichs ist nötig, weil das Schweizer Stimmvolk am 5. Juni 2016 die Gesetzesrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren gutgeheissen hatte. Sie hat unter anderem zum Ziel, über rund 60 Prozent aller Asylgesuche künftig innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig zu entscheiden. Hierzu wird die Schweiz in Asylregionen eingeteilt. Der Kanton Thurgau gehört zur Asylregion Ostschweiz. Der Bund plant, das derzeitige Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Kreuzlingen in ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion (BAZoV), also in ein reines Ausreisezentrum, umzuwandeln. Für den Kanton Thurgau bedeutet dies, dass er als Standortkanton des Ausreisezentrums zuständig sein wird für den grössten Teil des Vollzugs der Ausreisen der künftigen Asylregion Ostschweiz, namentlich Dublin-Ausreisevollzüge sowie Vollzüge von Wegweisungsentscheiden aus beschleunigten Verfahren. Die Asylverfahren werden im Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion (BAZmV) in Altstätten/SG durchgeführt. Dadurch kommen auf den Kanton Thurgau zusätzlich zum Wegweisungsvollzug Kosten für vermehrte Nothilfe für ausreisepflichtige Personen, sofern die Wegweisung nicht ab Bundesasylzentrum vollzogen werden kann, und Kosten für allfällige Polizeieinsätze bei Vorfällen im Bundesasylzentrum zu.

Der Bund wird den Kanton Thurgau aufgrund des gesteigerten Administrativ- und Budgetaufwandes durch die Umstrukturierung des Asylwesens seinerseits mit einer reduzierten Anzahl an Zuweisungen von Personen im erweiterten Asylverfahren, also Personen, die länger oder endgültig in der Schweiz bleiben dürfen, «entschädigen». Gemäss Modellrechnungen werden dem Kanton Thurgau (unter der Annahme von gesamtschweizerisch 24 000 Asylgesuchen jährlich) neu statt 474 noch 213 Fälle im erweiterten Verfahren pro Jahr zugeteilt. Das entspricht einer Reduktion von 55 Prozent. Diese Reduktion bringt mittelfristig wesentliche Einsparungen im Bereich der Sozialhilfekosten von Kanton und Gemeinden sowie im Bereich der Integration.

Externe Firma für Projektleitung

Die vom Regierungsrat eingesetzte Projektgruppe hat nun den Auftrag, die entsprechenden prozessualen, gesetzlichen und organisatorischen Anpassungen im Kanton Thurgau vorzunehmen, damit die notwendigen Ressourcen für das Budget 2019 aufgezeigt werden können. Die Projektgruppe wird aus Personen folgender Bereiche zusammengesetzt: Migrationsamt, Sozialamt, Kantonspolizei, Amt für Justizvollzug, Generalstaatsanwaltschaft, Amt für Gesundheit, Amt für Volksschule, Finanzverwaltung, Verband Thurgauer Gemeinden sowie der Stadt Kreuzlingen. Da die Umstrukturierung des Asylbereichs im Kanton Thurgau mehrere Staatsebenen und Amtsstellen betrifft und die Umsetzung zeitnahe erfolgen muss, hat der Regierungsrat entschieden, sowohl eine interne als auch eine externe Projektleitung einzusetzen. Zum internen Projektleiter bestimmte der Regierungsrat Camillus Guhl, Chef Migrationsamt. Externer Projektleiter wird ein Mitarbeiter der Firma Ecoplan AG, die bereits Projekte in anderen Kantonen umgesetzt hat. Der übergeordnete Lenkungsausschuss wird ausserdem wie folgt zusammengesetzt: Cornelia Komposch, Chefin Departement für Justiz und Sicherheit (Vorsitz), Jakob Stark, Chef Departement für Finanzen und Soziales (stv. Vorsitz), Stephan Felber, Generalsekretär DJS, Mario Brunetti, Generalsekretär DFS, Camillus Guhl sowie eine Vertretung der externen Projektleitungsfirma Ecoplan AG.

Das Staatssekretariat für Migration geht davon aus, dass die Neustrukturierung des Asylwesens auf den 1. März 2019 in Kraft tritt. Definitiv über den Start entscheiden wird der Bundesrat jedoch erst im Sommer 2018.