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Regierungsrat lehnt Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ab

Der Bundesrat hat eine seiner Meinung nach pragmatische Lösung zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in die Vernehmlassung geschickt. Dem Regierungsrat des Kantons Thurgau erscheint diese jedoch in wesentlichen Punkten als nicht ausgereift, zudem sieht er eine hohe administrative Mehrbelastung auf die Kantone zukommen. Aus diesen Gründen lehnt er die Vorlage in der aktuellen Fassung ab.

Die europäische Waffenrichtlinie ist vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung ausgearbeitet worden. Sie dient dem Kampf gegen den Missbrauch von Waffen. Unter anderem soll der Zugang zu Waffen erschwert werden. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen die Bestimmungen der geänderten EU-Richtlinie im schweizerischen Recht umgesetzt werden.

«Zwar unterstützen wir die übergeordneten Zielsetzungen der Vorlage, mit der die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs und die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angestrebt wird», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort an den Bund. Da es sich aber lediglich um eine Richtlinie und nicht um einen Rechtsakt handelt, sieht er den vorhandenen Spielraum mit der aktuellen Vorlage als nicht ausgeschöpft. Er fordert, dass sie spürbar zu reduzieren sei.

Er sieht mehrere Massnahmen, die einen beträchtlichen und dauerhaften Mehraufwand für die Kantone mit sich bringen würden. So das vorgesehene Prüfsystem für Sammlerinnen und Sammler sowie für Sportschützinnen und -schützen, die regelmässige Überprüfung der Bewilligungen sowie die Vorgabe eines Systems, mit dem die Einhaltung der Voraussetzungen für den Besitz bestimmter Feuerwaffen überwacht würde. Nach Ansicht des Regierungsrates müssen der erhoffte Gewinn an Sicherheit im Umgang mit Waffen und der administrative Aufwand, der dadurch entsteht, in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Ziel der vorgeschlagenen Anpassungen müsse sein, dass die Zugänglichkeit zu Waffen erschwert werde, deren Verwendung viele Menschenleben fordern könne, so der Regierungsrat weiter. Betroffen von den vorgeschlagenen Massnahmen wären indessen fast ausschliesslich Personen, die aktuell legal im Besitz solcher Waffen sind. Der Umstand, dass auch bereits registrierte Waffen neue Bewilligungen benötigen, hätte einen grossen und unnötigen administrativen Aufwand zur Folge. Insgesamt würde der vorliegende Entwurf zu einem dauerhaften Mehraufwand im Kanton Thurgau von mindestens 25 Prozent führen, was mit entsprechenden Personalaufstockungen verbunden wäre.

Vernehmlassungsantwort EU-Waffenrichtlinie [pdf, 160.50 KB]