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Regierungsrat unterstützt den Ausbauschritt Bahninfrastruktur 2035

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt den geplanten Ausbau der Bahninfrastruktur. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, ist der Ausbau für den Thurgau von höchster Bedeutung. Der Regierungsrat fordert bis 2035 einige Verbesserungen für den Kanton.

Im Bundesbeschluss über das strategische Entwicklungsprogramm der Bahninfrastruktur (STEP) zum Ausbauschritt 2025 hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bis 2018 eine Botschaft über einen nächsten Ausbauschritt vorzulegen. Das Bundesamt für Verkehr hat hierzu in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Bahnen und der Güterverkehrsbranche den Ausbauschritt für die Bahninfrastruktur 2030/35 erarbeitet.

Der Regierungsrat ist mit der Vorlage einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, begrüsst er die Zielsetzung sowie die Langfristperspektive mit dem schrittweisen Ausbau der Bahnangebote und Infrastrukturen. Die Verkehrsprognosen des Bundes gehen von einem starken Verkehrswachstum bis 2040 aus. Dieser Zuwachs an Reisenden und Gütern könne mit den bereits beschlossenen Ausbauten nicht bewältigt werden, schreibt der Regierungsrat. Ein weiterer Ausbauschritt sei daher unumgänglich und für den Kanton Thurgau von höchster Bedeutung.

Der Regierungsrat bevorzugt den Ausbauschritt 2035 (AS 2035), weil die Gesamtwirkung besser sei als bei der Variante Ausbauschritt 2030. Im Grundsatz ist der Regierungsrat auch mit den Angebotsverbesserungen und Massnahmen im AS 2035 einverstanden, diese Variante sieht einen Verpflichtungskredit von 11,5 Milliarden Franken vor. Der Regierungsrat erwartet aber, dass das Angebotskonzept in enger Zusammenarbeit mit der Planungsregion Ostschweiz weiter vertieft wird und folgende Eckwerte enthält: halbstündliche Direktverbindungen Konstanz-Zürich und Romanshorn-Zürich, Verlängerung der geplanten, zusätzlichen Fernverkehrsverbindungen Zürich-(Wallisellen)-Winterthur-Frauenfeld nach Weinfelden, Verbesserung des Anschlussknotens Wil, keine Verschlechterung der Anbindung des Thurgaus an den 00/30-Knoten in Zürich und an den Flughafen, den Viertelstundentakt Frauenfeld-Wil sowie die stündliche Verlängerung des Schnellzugs Basel-Schaffhausen-Singen nach Konstanz-Kreuzlingen Hafen-Romanshorn-St. Gallen. Die wichtigste Infrastrukturmassnahme zur Realisierung dieser Angebotsziele ist der Brüttenertunnel zwischen Zürich und Winterthur.

Vernehmlassungsantwort Bahninfrastruktur 2035 [pdf, 146.97 KB]