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Liveübertragung der Sitzungen des Grossen Rates durch Leucom Stafag AG

Das Büro des Grossen Rates hat der Leucom Stafag AG, Frauenfeld, die Bewilligung erteilt, ab dem Sommerhalbjahr 2018 die Sitzungen des Grossen Rates live zu übertragen. Damit soll interessierten Personen ein Einblick in die Ratsverhandlungen des Grossen Rat gewährt werden, ohne dass sie selbst an den Sitzungen anwesend sein müssen.

Das Büro hat sich seit Eingang des Gesuchs der Leucom Stafag AG um Liveübertragung der Sitzungen des Grossen Rates vom Januar 2017 eingehend mit dem Thema befasst und auch die Fraktionspräsidien zu diesem Thema befragt. Es kam zum Schluss, dass eine Bewilligung unter Beachtung der vom Büro erlassenen Auflagen erteilt werden kann.

Die Leucom Stafag AG hat die Auflagen im Dezember 2017 unterschrieben, so dass die Bewilligung für die Liveübertragung der Grossratssitzungen nun formell ab 28. März 2018, der ersten Sitzung des Sommerhalbjahres in Frauenfeld, gilt.

Ungefähr 20‘000 Haushalte, die nach Angaben der Leucom Stafag AG ihr angeschlossen sind, können dieses Angebot nutzen. Für alle anderen Haushalte im Kanton Thurgau stellt das Unternehmen eine kostenpflichtige Settop-Box zur Verfügung, mit welcher die Liveübertragung auch ohne Abonnement angesehen werden kann.

Die wichtigsten Auflagen lauten, dass sämtliche Grossratssitzungen in Frauenfeld und Weinfelden übertragen werden. Die Eigentümer der Grossratssäle sind die Politischen Gemeinden Frauenfeld und Weinfelden bzw. die Bürgergemeinde Frauenfeld. Alle technischen und sonstigen Vorgaben dieser aufgeführten Organe müssen befolgt werden. Andere Medien können unter Beachtung der Auflagen die Sitzungen ebenfalls live übertragen. Die Leucom Stafag AG hat sicherzustellen, dass bei Bedarf alle Medien dieselben technischen Übertragungswege zu marktüblichen Preisen von der Leucom Stafag AG nutzen können.

Auflagen betreffend Übertragung der Grossratssitzungen [pdf, 666.30 KB]

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