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Nachführung der amtlichen Vermessung in den Jahren 2018 - 2019

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Projekt «Periodische Nachführung der amtlichen Vermessung 2018» freigegeben. Damit kann die amtliche Vermessung wieder auf den neuesten Stand gebracht werden. Schwerpunkt der periodischen Nachführung 2018 - 2019 ist der Abgleich der Gewässer in der amtlichen Vermessung mit dem Gewässerkataster. Die Kosten belaufen sich auf 1,64 Millionen Franken. Nach Abzug der Bundesabgeltung verbleiben für den Kanton Kosten in der Höhe von 1,06 Millionen Franken.

Die amtliche Vermessung im Kanton Thurgau wurde zwischen 1993 und 2012 mit Ersterhebungen und Erneuerungen auf den Stand AV93 aufgearbeitet. In der Zwischenzeit wurden die durch die Bautätigkeit hervorgerufenen und durch ein Meldewesen erfassbaren Änderungen laufend nachgetragen. Natürliche Veränderungen von Gewässerläufen, aber auch nicht bewilligungspflichtige Änderungen an befestigten Flächen, Garten- und Obstanlagen sowie Reben können nicht durch ein Meldewesen erfasst und laufend nachgeführt werden. Dafür ist eine «Periodische Nachführung» (PNF) notwendig.

Die neue PNF ist angezeigt, weil die amtliche Vermessung wichtige Daten für zahlreiche Anwendungen liefert. So sind sie z.B. Grundlage für die Gewässerraumausscheidung oder für die Direktzahlungen. Schwerpunkt der PNF 2018 - 2019 ist der Abgleich der Gewässer in der amtlichen Vermessung mit dem Gewässerkataster. Damit erhalten die Politischen Gemeinden verlässliche Grundlagen für die eigentümerverbindliche Gewässerausscheidung. Bei den Fliessgewässern muss die amtliche Vermessung im Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet alle öffentlichen Gewässer enthalten und mit dem Gewässerkataster abgeglichen sein. Im Wald wird auf eine Bereinigung aus Kosten-Nutzen-Überlegungen verzichtet. Im Siedlungsgebiet sind Eindolungen bei Bedarf zu orten und aufzunehmen. In der Flur wird auf Ortungen verzichtet, jedoch werden die Ein- und Ausläufe erfasst. Bei stehenden Gewässern werden die in der amtlichen Vermessung erfassten Abgrenzungen mit Hilfe des Orthofotos 2017 überprüft und allenfalls korrigiert. Ausserdem werden die Gewässernamen der amtlichen Vermessung und des Gewässerkatasters abgeglichen.

Die Intensivobstanlagen, deren Lage mit der Verbreitung des Feuerbrands grosse Bedeutung erlangte, werden in der amtlichen Vermessung nachgeführt. Dabei werden allfällige Nachführungslücken anhand der Daten des Landwirtschaftsamtes und des Orthofotos 2017 aufgedeckt und behoben. Ebenso werden die Rebflächen und die Flurstrassen überprüft und allenfalls korrigiert. Das gleiche gilt für die Hofräume landwirtschaftlicher Siedlungen. Denn für die Berechnung von Direktzahlungen stützt sich das Landwirtschaftsamt auf die Daten der amtlichen Vermessung beziehungsweise auf die Liegenschaftsbeschriebe ab.

Schliesslich soll die Beschriftung von Flur-, Orts,- Gemeinde- und Ortschaftsnamen sowie benannten Gebieten in allen Vermessungswerken einheitlich umgesetzt werden, wobei in der Regel die hochdeutschen Namen verwendet werden sollen.

Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wird der Auftrag für die PNF im freihändigen Verfahren an die örtlich zuständigen Nachführungsgeometer vergeben.