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Neuen Entwicklungen in der Fischerei Rechnung tragen

Neue Erkenntnisse in der Fischerei über die Verbreitung der Fischarten sowie der Arten- und Tierschutz machen Änderungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei notwendig. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die diesbezüglich vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen.

Neuen Entwicklungen in der Fischerei Rechnung tragen

 

Neue Erkenntnisse in der Fischerei über die Verbreitung der Fischarten sowie der Arten- und Tierschutz machen Änderungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei notwendig. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die diesbezüglich vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen.

Bei den vorgeschlagenen Massnahmen handelt es sich um materielle und technische Neuerungen. So will der Bund die Schonmassnahmen für Hecht und Barsch aufheben, ein Fangverbot für vom Aussterben bedrohte Fische erlassen, für Angler ausreichende Kenntnisse über die tierschutzgerechte Behandlung des Fangs verlangen und den Kantonen die Aufgabe übertragen, dafür zu sorgen, dass Besatzprogramme nicht zur Verbreitung von Seuchen beitragen. Zu den technischen Neuerungen gehören, die Gartenbiotope zu definieren, die Bewilligungsbefreiung beim Import zu präzisieren und die Anhänge anzupassen.

Für die Kantone haben die Anpassungen drei konkrete Auswirkungen. Erstens erhalten sie mit der Aufhebung der Schonmassnahmen für Hecht und Barsch mehr Flexibilität bei ihren Bewirtschaftungsentscheiden. Beispielsweise werden sie die Hechte ohne spezielle Laichfischfangbewilligungen nachhaltig befischen und damit der Verbreitung des Parasiten Hechtbandwurm entgegenwirken können. Zweitens müssen sie regeln, welche Ausbildung der Angler als Sachkundenachweis genügt und wie dieser Nachweis kontrolliert wird. Und drittens müssen sie die kantonalen Fischereierlasse anpassen, falls diese im Widerspruch zum Fangverbot für die vom Aussterben bedrohten Arten stehen.

Der Regierungsrat ist im Grundsatz mit diesen Neuerungen einverstanden, er macht jedoch auf zwei Punkte aufmerksam. Erstens möchte er eine strenger gefasste Ausbildungspflicht über alle fischereirechtlich bedeutenden Bereiche. So soll zum Beispiel jede Person, welche die Anglerei ausübt, auch über eine Artenkenntnis verfügen, um geschützte von ungeschützten Arten unterscheiden zu können. Zweitens weist er auf die Konsequenzen hin, dass auf Grund der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU zunehmend auf systematische Seuchenkontrollen an der Grenze verzichtet und diese Verantwortung neu den Kantonen delegiert werden soll. Dadurch müssen sich die kantonalen Veterinärinnen und Veterinäre vermehrt auf dem Gebiet der Fischkrankheiten aus- und weiterbilden.