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Anpassung der Volksschulverordnung bezüglich Elternbeiträge

Der Regierungsrat hat die Volksschulverordnung so angepasst, dass es den Schulgemeinden wieder erlaubt ist, von den Erziehungsberechtigten Beiträge für die Verpflegung während obligatorischer Schullager und Exkursionen zu erheben. Diese Möglichkeit wurde den Schulgemeinden mit einem Entscheid des Bundesgerichts genommen.

Mit Urteil vom 7. Dezember 2017 hat das Bundesgericht die Bestimmung zu den finanziellen Beiträgen der Eltern im Volksschulgesetz des Kantons Thurgau aufgehoben. Aus diesem Grund durften ab diesem Datum keine Elternbeiträge mehr für obligatorische Lager und Exkursionen sowie für Sprachkurse und Dolmetscherdienste erhoben werden. Um wieder Verpflegungsbeiträge für obligatorische Schullager, Exkursionen und andere schulische Pflichtveranstaltungen erheben zu können, hat der Regierungsrat neue Rechtsgrundlagen geschaffen. Es handelt sich dabei um die Anpassung von Paragraf 18a der Volksschulverordnung, die es den Schulgemeinden wieder erlaubt, für Schullager und Exkursionen je nach Alter des Kindes maximal zwischen 10 und 16 Franken pro Verpflegungstag zu erheben. In der Folge ist auch eine entsprechende Anpassung des Volksschulgesetzes vorgesehen.

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