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Zielgruppenspezifische Werbung: Abstimmung über No-Billag-Initiative abwarten

Mit einer Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sollen sowohl die SRG als auch konzessionierte private Veranstalter künftig zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen dürfen. Der Regierungsrat lehnt diese Zielsetzung nicht grundsätzlich ab, spricht sich aber im Umfeld der Abstimmung um die «No-Billag-Initiative» dagegen aus. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund.

Zielgruppenspezifische Werbung gewinnt aufgrund der technologischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Verschiedene Medienhäuser im In- und Ausland betreiben schon heute Werbeplattformen mit dem sogenannten «Targeted Advertising». Die heutige Konzession der SRG erlaubt jedoch keine Ausstrahlung von «Targeted Advertising», also dem Anbieten unterschiedlicher Werbeblöcke, in den SRG-Fernsehprogrammen. Das soll nun mit einer Anpassung der RTVV für die privaten Anbieter und mit einer noch folgenden Anpassung der Konzession für die SRG ermöglicht werden. Diese Anpassung steht im Zusammenhang mit dem Joint Venture «Admeira», das die SRG mit der Swisscom und Ringier eingegangen ist. Dieses ist sehr umstritten und bedarf nach Meinung des Regierungsrates einer Klärung mit den anderen publizistischen Anbietern in der Schweiz. Er erwartet deshalb, dass die SRG dieses Problem nach einem allfälligen Nein zur «No-Billag-Intiative» löst. Erst nachher soll die vorliegende Verordnungsanpassung beschlossen werden.

Begrüsst werden hingegen die Verbesserungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen und die Unterstützung der Nachrichtenagentur sda. Bei ersterem wird die SRG verpflichtet, den Anteil untertitelter Beiträge im Fernsehen und im Internet auf einen Viertel des jeweiligen Programms oder Angebots auszubauen. Ebenso werden die Audio-Beschreibungen von Sendungen zugunsten von Sehbehinderten ausgebaut. Damit leistet die SRG einen wertvollen Beitrag, dass Sinnesbehinderte das Angebot der SRG auch tatsächlich nutzen können. Im Weiteren ist vorgesehen, dass neu auch die Schweizerische Depeschenagentur sda für ihre Dienstleistungen mit einem jährlichen Beitrag aus der Radio- und Fernsehabgabe unterstützt werden kann. Begründet wird dies damit, dass die sda für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter eine wichtige Rolle spielt. Im Grundsatz wird diese Neuerung begrüsst. Da es jedoch auch um eine indirekte Presseförderung geht, ist die Regelung nach Ansicht des Regierungsrates in der RTVV nicht richtig platziert.

Vernehmlassungsantwort RTVV [pdf, 229.62 KB]