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Kanton bewilligt Motocross Grand Prix of Switzerland

Das Department für Justiz und Sicherheit hat den Organisatoren des Motocross Grand Prix Suisse (MXGP of Switzerland) in Frauenfeld-Gachnang die Bewilligung zur Durchführung des Anlasses erteilt – allerdings unter der Einhaltung umfangreicher Auflagen. Diese betreffen unter anderem die Belastung des Bodens und der Luft, die temporären Bauten, die Sicherheit oder auch die Lärmimmissionen. Die Rennen auf der Anlage «Schweizer Zucker» finden am 18. und 19. August 2018 zum dritten Mal statt.

Ende Oktober 2017 haben die Veranstalter des MXGP of Switzerland das Gesuch für die dritte Auflage des Motocross-Rennens in Frauenfeld-Gachnang eingereicht. Da es sich um eine bewilligungspflichtige motorsportliche Veranstaltung handelt, hat das Departement für Justiz und Sicherheit sämtliche betroffenen Behörden und (Grund-) Eigentümer angehört. Während die Standortgemeinden Frauenfeld und Gachnang, die kantonalen Ämter sowie der Gesamteinsatzleiter der Kantonspolizei Thurgau die erneute Durchführung grundsätzlich befürworteten, sprach sich der Vertreter von Umweltorganisationen und einiger Anwohner dagegen aus.

Nun hat das Departement für Justiz und Sicherheit entschieden, den Anlass zu bewilligen. Gemäss langjähriger Praxis des Kantons Thurgau werden für temporäre Veranstaltungen wie Sportanlässe, Konzerte oder Partys, die innerhalb von wenigen Tagen durchgeführt werden und deren Bauten und Anlagen anschliessend wieder vollständig zurückgebaut werden, jeweils Veranstaltungsbewilligungen erteilt und auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens verzichtet. Das Strassenverkehrsgesetz sowie die Verkehrsregelverordnung enthalten für motor- und radsportliche Veranstaltungen keine Vorbehalte zugunsten raumplanerischer oder baurechtlicher Massnahmen.

Den Veranstaltern wurde die Bewilligung für die Rennen am 18. und 19. August 2018 allerdings nur unter Einhaltung verschiedener Auflagen erteilt. So müssen sämtliche Einrichtungen und Hindernisse nach dem Anlass umgehend wieder entfernt und der ursprüngliche Zustand des Geländes muss unverzüglich wiederhergestellt werden. Weiter ist die Lautsprecheranlage so auszurichten, dass lediglich das Veranstaltungsgelände direkt beschallt wird. Die geltenden Lärmimmissionsgrenzen müssen während des ganzen Rennens eingehalten werden. Ausserdem müssen das Verkehrs- und Sicherheitskonzept sowie das medizinische Versorgungskonzept von den entsprechenden Behörden bewilligt werden.

Verschiedene Auflagen betreffen die Umwelt. So kann das Departement für Justiz und Sicherheit den Veranstaltern die erteilte Bewilligung entziehen, wenn es aus Gründen der Luftqualität notwendig ist. Ausserdem müssen das Rennen beziehungsweise einzelne Rennen abgesagt werden, wenn eine nachhaltige Schädigung der Bodenfruchtbarkeit trotz realisierter Bodenschutzmassnahmen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch übermässige Niederschläge könnten zur Absage der Rennen führen. Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau wird den Bodenschutz überprüfen.

Der MXGP Suisse gehört zur Jahresserie der FIM Motocross Weltmeisterschaft. In diesem Rahmen ist er der einzige Anlass in der Schweiz und soll 2018 zum dritten Mal nach 2016 und 2017 durchgeführt werden. Die Veranstalter rechnen mit rund 30 000 Zuschauern, die Rennen sollen zudem vom Schweizer Radio und Fernsehen SRF übertragen werden.

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