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Ja zur Überführung der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins Güterkontrollgesetz

Der Regierungsrat ist einverstanden, dass die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins Güterkontrollgesetz überführt wird. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Er erachtet es als sinnvoll, dass der heute gültige Inhalt der Verordnung ins Gesetz übernommen wird und damit explizit eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.