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Falsche Behauptungen der Gegner im Abstimmungskampf

Im Zuge des Abstimmungskampfes um die Grundsatzfrage des Neubaus einer Thurtalstrasse T14 und einer Südumfahrung Kreuzlingen sind von den Gegnern Argumente ins Feld geführt worden, die sachlich unzutreffend sind. Aus diesem Grund sieht sich der Regierungsrat im Rahmen seiner Informationspflicht veranlasst, wahrheitswidrige Aussagen zu korrigieren.

Falsche Behauptungen der Gegner im Abstimmungskampf

 

Im Zuge des Abstimmungskampfes um die Grundsatzfrage des Neubaus einer Thurtalstrasse T14 und einer Südumfahrung Kreuzlingen sind von den Gegnern Argumente ins Feld geführt worden, die sachlich unzutreffend sind. Aus diesem Grund sieht sich der Regierungsrat im Rahmen seiner Informationspflicht veranlasst, wahrheitswidrige Aussagen zu korrigieren.

Am 25. September befindet das Thurgauer Stimmvolk über die sogenannten Netzbeschlüsse, das heisst über den Grundsatzentscheid, ob eine neue Schnellstrasse T14 im Thurtal und eine Südumfahrung Kreuzlingen gebaut werden sollen. Im zur Zeit laufenden Abstimmungskampf sind Informationen verbreitet worden, die der Regierungsrat richtig stellen möchte, weil sie in der vorgebrachten Form irreführend sind.

Von einem Teil der Gegnerschaft wurde ins Feld geführt, dass die neue T14 und die neue Südumfahrung Kreuzlingen 160 Hektaren Kulturland verbrauchen, was etwa 320 Fussballfeldern entspreche. Die Berechnungen des Tiefbauamtes zeigen aber, dass die neuen Strassen lediglich 50 Hektaren Land benötigen, was einem minimalen Verlust von einem Promille der Kulturlandfläche des Kantons Thurgau entspricht. Insgesamt beanspruchen die zwei neuen Strassen zwei Prozent der gesamten Strassenfläche des Kantons Thurgau.

Ebenfalls unrichtig ist die Behauptung, dass die beiden neuen Strassen den öffentlichen Verkehr konkurrenzieren würden. Der Kanton Thurgau kennt das Prinzip der koordinierten Verkehrspolitik, das heisst, dass sowohl der motorisierte Individualverkehr als auch der öffentliche Verkehr parallel entwickelt werden. Diese koordinierte Verkehrspolitik erfordert beide Infrastrukturen, da der Verkehrszuwachs nicht allein durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs aufgefangen werden kann.

Bezüglich der Ortschaften entlang der geplanten neuen Strassen wird von den Gegnern argumentiert, dass sie kaum entlastet würden und dass eine Untertunnelung in diesen Gemeinden die bessere, weil kostengünstigere Möglichkeit wäre. Prognosen, die auf wissenschaftlichen Berechnungen basieren, zeigen jedoch, dass die Verkehrsentlastungen dieser Gemeinden im Durchschnitt rund 50 Prozent beträgt. So würde beispielsweise die Anzahl der Fahrzeuge in Bottighofen von heute circa 22'000 pro Tag auf etwa 11'000 abnehmen. Ähnliches gilt auch für Gemeinden wie Amriswil, Weinfelden, Romanshorn oder Erlen. Betreffend Untertunnelungen in einzelnen Gemeinden haben die Berechnungen des Tiefbauamtes ergeben, dass die Kosten für diese Lösung um rund 50 Prozent höher liegen würden als für den Neubau der beiden Strassen. Ganz abgesehen davon wären die baulichen Eingriffe in diesen Gemeinden enorm, ausserdem hätten sie die Werk- und Kanalverlegungen auf ihrem Gebiet selber zu berappen. Den Anwohnerinnen und Anwohnern würden Lärm, Abgase und Staub während der langen Bauphase in nicht verantwortbarem Ausmass zugemutet. Völlig offen bleibt die Verkehrsführung während der Bauzeit (provisorische Umleitungen, rückwärtige Erschliessungen).

Gemäss der jetzt vorliegenden Planung hingegen haben die Gemeinden keine Kosten zu tragen. Auch diesbezüglich behauptet ein Teil der Gegnerschaft das Gegenteil. Die betroffenen Gemeinden haben keine Beiträge zu leisten, weil sich die T14 und die Südumfahrung ausserhalb der Bauzonen befinden, weil sie von überregionaler Bedeutung und für den Motorfahrzeugverkehr reserviert sind und weil sie keine Gemischtverkehrsstrassen sind.

Ebenfalls als unrichtig zurückgewiesen werden vom Regierungsrat die Behauptungen, dass Strassen ein untaugliches Mittel zur Wirtschaftsförderung und dass sie für Unternehmer unbedeutende Standortfaktoren seien. Gemäss massgebenden Studien schaffen gute Erschliessungen positive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, welche die Grundlagen für ein angemessenes Wachstum bilden.

Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit diesen Richtigstellungen sachgerecht zu informieren.

Präsentation: Klarstellung zur Abstimmung über die Netzbeschlüsse