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Regierungsrat fordert Aufnahme der BTS in den Ausbauschritt 2024-2027

Mit dem neuen strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) stellt der Bund sicher, dass die eidgenössischen Räte periodisch über Erweiterungsprojekte befinden können. Der Kanton Thurgau fordert, die BTS bei der nächsten Aktualisierung in den Ausbauschritt 2024-2027 aufzunehmen.

Volk und Stände haben am 12. Februar 2017 der NAF-Vorlage und damit der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr zugestimmt. Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung und den Ausbau des Nationalstrassennetzes daraufhin konkretisiert und die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Noch nicht Bestandteil des vorliegenden strategischen Entwicklungsprogramms für die Nationalstrassen sind die sogenannten NEB-Strecken. Dabei handelt es sich um rund 400 Kilometer Kantonsstrassen, die erst per 1. Januar 2020 mit der Inkraftsetzung des neuen Netzbeschlusses an den Bund übergehen, darunter auch die heutige Strecke zwischen der A7 bei Grüneck/Bonau über Weinfelden, Amriswil, Arbon und der A1 bei Meggenhus (H14, H474 und A1.1 neu N23).

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat in den aktuellen Vernehmlassungsunterlagen bereits angekündigt, nach der Übernahme der NEB-Strecken umfassende Untersuchungen durchzuführen und die Zweckmässigkeit der bei den Kantonen entwickelten Projekte zu beurteilen. Zu diesen Projekten gehört auch die 2012 vom Volk beschlossene Bodensee-Thurtalstrasse BTS, welche die Städte und Dörfer zwischen Bonau und Arbon entlasten und den Oberthurgau besser anbinden soll. Ende 2018 soll das Generelle Projekt vorliegen, das dem Bund als weit fortgeschrittene Planung übergeben werden kann.

Vor diesem Hintergrund fordert der Regierungsrat, dass die BTS bei der nächsten Aktualisierung des STEP zwingend in den Ausbauschritt 2024-2027 aufgenommen wird. Er begründet dies damit, dass der NAF dafür sorgen muss, dass in allen Landesgegenden ausreichend leistungsfähige Strasseninfrastrukturen zur Verfügung stehen. Zudem sei das Verkehrsentwicklungskonzept BTS/OLS von grosser Relevanz, weil es sich auf 37 der 80 Thurgauer Gemeinden auswirke, die Abstimmung von Siedlung und Verkehr sicherstelle und die Sicherheit auf den heutigen Ortsdurchfahrten massgeblich verbessere sowie die Siedlungen von Lärm und Immissionen entlaste. Weiter fordert der Regierungsrat, dass die Mittel für die heutigen NEB-Strecken nicht beschränkt werden. Ab dem 1. Januar 2020 würden diese zu Nationalstrassen und seien entsprechend gleichberechtigt zu behandeln.

Wichtig ist aus Sicht des Kantons Thurgau, dass das ASTRA ab 2020 über ausreichend Stellen und Mittel verfügt, um die künftigen Ausbauvorhaben vorantreiben zu können.

Vernehmlassungsantwort Nationalstrassen [pdf, 850.15 KB]