Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Ja zur Konvention von Faro

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat geplante Genehmigung des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro). Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass aufgrund der Genehmigung des Übereinkommens für die Kantone, Gemeinden und andere Gemeinwesen kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf entsteht und dass in der Folge auch keine zusätzlichen Ressourcen, beispielsweise für eine periodische Berichterstattung, aufzuwenden sind. Das Übereinkommen definiert das Kulturerbe als wichtige Ressource für die Förderung der kulturellen Vielfalt und der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Es fordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Kulturerbe in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit rücken und den Zugang zum Kulturerbe sowie die Teilhabe einer breiten Bevölkerung daran stärken.