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Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsschutz weiterhin gewährleisten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Aufhebung der Bewilligungspflicht und an deren Stelle die Einführung eines reinen Meldeverfahrens bei der Einführung von Lebensmitteln nach dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ab. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Er sieht unter anderem den Gesundheitsschutz gefährdet und die Unternehmen benachteiligt.

Im Rahmen der Massnahmen gegen die „Hochpreisinsel Schweiz“ hat der Bundesrat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Ende 2017 damit beauftragt, eine Vorlage zum Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse zu unterbreiten, um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» zu vereinfachen und das Bewilligungsverfahren durch ein Meldesystem zu ersetzen.

Der Regierungsrat spricht sich gegen die Aufhebung der Bewilligungspflicht und die Einführung eines reinen Meldeverfahrens aus, da seiner Meinung nach dadurch Lebensmittel auf den Markt kämen, die einerseits dem Schweizer Recht nicht genügen und andererseits, weil dadurch nicht mehr geprüft würde, ob sie übergeordneten öffentlichen Interessen wie dem Gesundheits- oder dem Konsumentenschutz gerecht werden. Deshalb erachtet der Regierungsrat die heutige Prüfung der Gesuche als sinnvoll. Aus den abgewiesenen Gesuchen werde ersichtlich, dass diese abgelehnt wurden, weil die Lebensmittel den Gesundheitsschutz gefährden oder gesundheitsbezogene Angaben problematisch seien, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Als Beleg dafür nennt er zum Beispiel den Abgrenzungsbereich Lebensmittel/Arzneimittel, bei dem harmonisierte EU-Vorschriften fehlen. Zulässige Höchstmengen von zugesetzten Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Substanzen seien in der EU nicht harmonisiert. Der Regierungsrat weist ausserdem darauf hin, dass eine Meldepflicht keine abschliessende Beurteilung durch die Behörden beinhalte. Damit würde gegenüber Unternehmen eine Dienstleistung wegfallen. Diese müssten dann im Rahmen ihrer Selbstverantwortung selber prüfen, ob das von ihnen in Verkehr gebrachte Produkt der Gesetzgebung entspricht. Heute muss nur der erste Gesuchsteller einmalig eine Bewilligung einholen. Danach gilt diese für alle gleichartigen Lebensmittel. Die Meldepflicht jedoch muss jährlich erneuert werden, was folglich mehr Akteuren jährlich einen zusätzlichen administrativen Aufwand beschert. Dies bedingt einen beträchtlichen Mehraufwand bei den kantonalen Stellen. Der Bund wird künftig mit dem Meldesystem hauptsächlich administrativ tätig sein. Werden Aufwand und Nutzen des Meldesystems abgewogen, so lohnt sich der Aufbau und Unterhalt eines solchen Administrationsapparates auf gar keinen Fall.

Gleichzeitig wird die Bestimmung zu den Sprachanforderungen an Warnhinweise an die neue Lebensmittelgesetzgebung angepasst, was der Regierungsrat begrüsst.


Vernehmlassungsantwort BG Handelshemmnisse [pdf, 228.77 KB]