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Soziale Dienste für Kind, Jugend und Familie besser koordinieren

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/kind_schaukel_kl.jpg" align="left">Es braucht im Kanton Thurgau keine zusätzlichen Dienste bezüglich Kind, Jugend und Familie, aber die bestehenden sollten besser aufeinander abgestimmt werden. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie «Konzept zu den Diensten für Kind, Jugend und Familie» des Regierungsrates, die er im Auftrag des Grossen Rates erarbeiten liess.

Soziale Dienste für Kind, Jugend und Familie besser koordinieren

 

Es braucht im Kanton Thurgau keine zusätzlichen Dienste bezüglich Kind, Jugend und Familie, aber die bestehenden sollten besser aufeinander abgestimmt werden. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie «Konzept zu den Diensten für Kind, Jugend und Familie» des Regierungsrates, die er im Auftrag des Grossen Rates erarbeiten liess.

Im September 2003 erklärte der Grosse Rat einen Antrag gemäss Paragraf 52 der Geschäftsordnung des Grossen Rates für erheblich. Dieser verlangte die Erstellung eines Konzeptes, welches die Dienste bezüglich Kind, Jugend und Familie kantonsweit geordnet und vernetzt darstellt. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Heinrich Lang, Generalsekretär des Departementes für Erziehung und Kultur, legte dem Regierungsrat im Juni 2005 einen entsprechenden Bericht vor. Projektleiterin war Tanja Kernland, Leiterin der Schulberatung im Amt für Volksschule und Kindergarten, die in ihrer Arbeit von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit St.Gallen unterstützt wurde.

Der Bericht zeigt auf, dass es im Kanton Thurgau in diesem Bereich viele kleine und heterogene Dienste gibt, über die kaum jemand den Überblick hat. Leistungsaufträge fehlen ganz oder sind unklar formuliert. Es gibt Doppelspurigkeiten in den Bereichen Gesundheitsförderung, Schulsozialarbeit und offene Jugendarbeit und die Koordination beruht weitgehend auf persönlichen Kontakten, ist also vor allem informell und nicht institutionalisiert. Echte Lücken wurden lediglich in zwei Bereichen ausgemacht, bei der familienergänzenden Betreuung und beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD). Hinsichtlich der familienergänzenden Massnahmen werden die Gemeinden mit einem neuen Gesetz jedoch verpflichtet, sich vermehrt in diesem Bereich zu engagieren. Sie haben entsprechende Arbeiten, die den Bedarf abklären, bereits aufgenommen. Bezüglich KJPD wird der Regierungsrat prüfen, wie die Lücke geschlossen werden kann.

Die Studie zeigt im Weiteren, dass in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Die Arbeitsgruppe macht deshalb in ihrem Bericht mehrere Verbesserungsvorschläge. So sollen finanzielle Zuschüsse und öffentliche Abgeltungen an soziale Dienste von einem klar formulierten Leistungsauftrag abhängig gemacht werden, der Vergleiche mit anderen Diensten zulässt. Die Fallführung soll insofern optimiert werden, als explizit eine Stelle für einen Fall während der ganzen Bearbeitungsdauer verantwortlich sein soll. Soziale Dienste sollen über eine minimale Grösse verfügen und kleinere Dienste sollen wenn immer möglich zumindest im administrativen Bereich zusammengelegt werden. Die Familienbegleitung soll möglichst früh ambulant einsetzen, um später teure stationäre Massnahmen zu verhindern. Ausserdem soll ein aktueller internetbasierter Führer durch das Thurgauer Sozialwesen erstellt werden, der die Übersicht über bestehende Soziale Dienste erleichtern soll, und schliesslich sollen die Laien in ihrer Arbeit durch verschiedene Massnahmen gestärkt werden.

Der Regierungsrat betrachtet die Umsetzung dieser Massnahmen als gemeinsame Arbeit von Kanton und Gemeinden. Er wird deshalb als nächstes mit dem Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) das Gespräch aufnehmen, um eine gemeinsame Koordinationsgruppe zu bilden. Mit diesem Vorgehen ist für den Regierungsrat ein grosser Teil des Auftrages des Grossen Rates erfüllt. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, den Bericht und das weitere Vorgehen zur Kenntnis zu nehmen und das Geschäft als erledigt abzuschreiben.