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Neue Bestimmungen zu den Zentren des Bundes im Asylbereich werden begrüsst

Der Bund ist daran, die Asylverfahren zu beschleunigen. Zu diesem Zweck plant er, die Verordnung über den Betrieb von Unterkünften des Bundes und von Unterkünften an den Flughäfen zu überarbeiten. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den Vorschlägen des Bundes grundsätzlich einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt.

Künftig wird ein Grossteil der Asylsuchenden bis zu 140 Tage in Zentren des Bundes untergebracht. Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bedingt insbesondere Anpassungen in den Bereichen Betreuung, Unterbringung und Beschäftigung. Daneben sollen weitere Bereiche der Verordnung überarbeitet und dabei insbesondere die Erkenntnisse aus dem Testbetrieb Zürich und weiterer Pilotprojekte einbezogen werden.

Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die vorgesehenen Anpassungen, weist aber darauf hin, dass einzelne Bestimmungen noch der Präzisierung bedürfen. Ausserdem erwartet er als Standortkanton eines Bundeszentrums ohne Verfahrensfunktion, dass die notwendigen Absprachen mit den kantonalen und kommunalen Behörden bezüglich Gesundheitsversorgung, Grundschulunterricht und Beschäftigungsprogrammen mit einer ausreichenden Vorlaufzeit getroffen werden. Eine Neuerung sieht zudem vor, dass der Zugang zum Grundschulunterricht sichergestellt wird. Nach Auffassung des Regierungsrates ist zusätzlich zu prüfen, ob dies auch mit Ausbildungsmassnahmen analog der Sekundarstufe II erfolgen könnte. Im Weiteren regelt der Verordnungsentwurf die Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende und Schutzbedürftige, die mindestens 16 Jahre alt sind. Auf der Sekundarstufe II sollten – so der Regierungsrat – über die reine Beschäftigung hinaus jedoch auch Ausbildungsmassnahmen verbunden mit Praktika vorgesehen werden.

Vernehmlassungsantwort Asylzentrum Bund [pdf, 927.19 KB]

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