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Neue Abgabemöglichkeiten für Sonderabfälle

Die Abgabemöglichkeiten für Sonderabfälle in Kleinmengen werden ab dem 1. Januar 2010 erweitert: Säuren, Laugen, Pflanzen- und Holzschutzmittel und dergleichen können neu auch in den Regionalen Annahmezentren (RAZ) in Frauenfeld, Hefenhofen, Kreuzlingen und Weinfelden oder in der Giftsammelstelle Wil kostenlos abgegeben werden.

Die Thurgauerinnen und Thurgauer trennen ihre Abfälle vorbildlich. Bis anhin konnten sie Sonderabfälle aus dem Haushalt oder Kleingewerbe jedoch nur einmal wöchentlich im Werkhof Sulgen und im Kantonalen Laboratorium in Frauenfeld abgeben oder dem sporadisch in der Gemeinde erscheinenden Sammelmobil übergeben. Dieses knappe Angebot an Entsorgungsmöglichkeiten wird nun stark ausgebaut. Ab dem Jahr 2010 können Sonderabfälle in Kleinmengen bis zu 20 Kilogramm pro Person in den Regionalen Annahmezentren (RAZ) in Frauenfeld, Hefenhofen, Kreuzlingen und Weinfelden oder in der Giftsammelstelle Wil zu deren üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Zu den Sonderabfällen zählen beispielsweise Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Mal- und Lackabfälle, Lösungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, quecksilberhaltige Abfälle sowie Spraydosen und Leergebinde, die solche Stoffe enthielten. Weiterhin möglich ist die Rückgabe von Sonderabfällen am Ort, wo das Produkt gekauft wurde. Grössere Mengen müssen wie bisher einem gewerblichen Empfängerbetrieb zugeführt werden, der über die entsprechende Bewilligung verfügt. Informationen zur Entsorgung von Grossmengen werden im Thurgauer Abfallhandbuch publiziert und laufend aktualisiert (www.abfallhandbuch.tg.ch).
 
Die erweiterten Abgabemöglichkeiten für Sonderabfälle bedeuten aber auch, dass die Sammelmobile voraussichtlich nur noch ein einziges Mal in den Gemeinden verkehren werden, nämlich im nächsten Jahr turnusgemäss im Hinterthurgau und im Jahr 2011 dann im Gebiet der KVA Thurgau. Die Giftsammelstellen im Werkhof Sulgen und im Kantonalen Laboratorium Frauenfeld werden auf den 1. Januar 2010 aufgehoben.