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Das Obersee-Ufer für Mensch und Natur sichern

Das Ufer des Bodensees wird immer stärker genutzt. Um die unterschiedlichsten Bedürfnisse zu koordinieren und gleichzeitig die noch natürlichen Uferbereiche zu sichern, hat das Amt für Raumentwicklung eine Uferplanung erarbeitet. Nachdem die «Uferplanung Untersee und Rhein» bereits im Jahr 2011 abgeschlossen wurde, liegt nun die mit der gleichen Methodik erarbeitete «Uferplanung Obersee» vor. Morgen Freitag beginnt die öffentliche Bekanntmachung, im Rahmen derer sich alle Interessierten bis zum 11. Mai 2018 dazu äussern können.

Mit einer Fläche von 536 Quadratkilometern zählt der Bodensee zu den drei grössten Seen Mitteleuropas. Seine Uferlänge beträgt insgesamt 273 Kilometer, wovon 72 Kilometer auf Schweizer Seite und davon rund 60 Kilometer auf Thurgauer Boden liegen. Der See ist Trinkwasserspeicher für rund 4.5 Mio. Menschen. Das Bodenseegebiet ist aber auch ein attraktiver Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum. Damit einher gehen verschiedene Interessen, wenn es um das Ufer geht. Deshalb stellt sich die Frage, wie die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen nach Wohnen, Arbeiten, Erholung und Freizeitvergnügen am See besser koordiniert und gleichzeitig die noch unverbauten Uferbereiche - wo möglich und sinnvoll - revitalisiert werden können. Zu letzterem gehört auch, Vernetzungsstrukturen für Tiere wie Käfer, Amphibien, Kleinsäuger oder Fische ins Hinterland aufzuwerten und zu fördern.

Um Nutzungskonflikte zu identifizieren und Lösungen aufzuzeigen, hat der Thurgauer Regierungsrat im März 2013 das Departement für Bau und Umwelt beauftragt, eine Uferplanung für den Obersee vorzulegen. Zusammen mit den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen hat das Amt für Raumentwicklung nun eine zusammenhängende Planung für das Thurgauer Obersee-Ufer von der Landesgrenze in Kreuzlingen bis nach Horn erarbeitet.

Optimum zwischen Nutzung und Schutz angestrebt

Die Uferplanung für den Obersee orientiert sich an drei Zielen: (1) Förderung der Lebensqualität durch Aufwertung der Erholungslandschaft und durch Unterstützung der lokalen Wirtschaft; (2) Förderung der umweltgerechten Mobilität sowie Entflechtung von Nutzungskonflikten; (3) Wiederannäherung an eine naturnahe, standorttypische Landschaft ausserhalb der Siedlungsbereiche und gleichzeitig Aufwertung innerhalb der Siedlungsbereiche. Um das erste Ziel zu erreichen, könnten als Massnahmen die Schaffung einer Seeufer-Parkanlage, die Ansiedelung eines Restaurants oder Hotels, die bessere Trennung der Verkehrsströme oder die Schaffung einer Schiffsanlegestelle dienen. Massnahmen für das zweite Ziel sind durchgängige Fuss- und Radwege an attraktiver Lage, gut platzierte Bus- und Bahnhaltestellen oder auch die räumliche Trennung unterschiedlicher Freizeitnutzungen. Massnahmen zur Erreichung des dritten Ziels sind die Förderung von Vernetzungsstrukturen entlang von Bächen und Seeufer oder auch der Rückbau von Ufermauern und Anlagen sowie Uferrevitalisierungen. Allen drei Zielen gemeinsam ist es, ein Optimum zwischen Nutzung und Schutz des Seeufers anzustreben, um die Zukunft des Seeufers für Mensch und Natur langfristig zu sichern.

Bevor die Ziele formuliert wurden, wurde eine umfangreiche Grundlagenerhebung durchgeführt. Dann wurde das Ufer in fünf Handlungsräume eingeteilt. Für jeden Handlungsraum wurden Ziele festgelegt und erste Massnahmen formuliert (siehe Kasten). Bei der Erarbeitung der Uferplanung waren die betroffenen kantonalen Fachstellen, Gemeinden und Verbände stets über den aktuellen Stand informiert und hatten Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.


Uferplanung wird öffentlich bekannt gemacht

Die Uferplanung Obersee wird vom Freitag, 13. April 2018 bis Freitag, 11. Mai 2018 öffentlich bekannt gemacht und aufgelegt. In diesem Zeitraum haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Nach der Analyse der Rückmeldungen wird der Regierungsrat die Uferplanung verabschieden. Die wichtigsten raumwirksamen Aussagen können anschliessend in einem nächsten Schritt in den kantonalen Richtplan einfliessen.

Zu finden sind die Unterlagen unter www.raumentwicklung.tg.ch (Themen - Uferplanung).

Die fünf Handlungsräume:

Der Handlungsraum Siedlung ist charakterisiert durch eine dichte, mehrgeschossige Bebauung mit hohem Versieglungsgrad und geringer Durchgrünung. Das Ziel für diesen Handlungsraum ist die bauliche Verdichtung unter Beachtung des Erhalts historisch wertvoller Bausubstanz sowie der Anliegen des Ortsbildschutzes.

Der Handlungsraum Tourismus, Freizeit und Sport ist durch Bauten und Anlagen der Intensiverholung wie Uferanlagen, Strandbäder, Hafen- oder Steganlagen, Campingplätze, Hotellerie und Gastronomie sowie Kliniken geprägt. In diesen Räumen sollen auch künftig Schwerpunkte für Sport und Freizeit festgelegt werden.

Der Handlungsraum Wohnen am Wasser ist charakterisiert durch vorwiegend ganzjährig bewohnte Privatgrundstücke mit Einfamilienhäusern und Gartenanlagen sowie Uferverbauungen. Das Ziel ist es, die ökologische Situation zu verbessern und verbaute Uferbereiche rückzubauen respektive zu renaturieren. Ausserdem soll die Bebauungsdichte niedrig gehalten und die öffentliche Zugänglichkeit der Ufer geprüft werden.

Der Handlungsraum Extensive Erholung zeichnet sich durch einen naturnahen und extensiv genutzten Uferbereich aus, dahinter hat es ausgedehnte landwirtschaftliche Produktionsflächen. In diesem Handlungsraum sollen nur für die Bewirtschaftung notwendige Bauten und Anlagen stehen, nicht standortgebundene Bauten und Anlagen sollen rückgebaut werden. Ausserdem soll der Uferbereich ökologisch aufgewertet werden.

Der Handlungsraum Natur und Landschaft ist durch eine weitgehend natürliche Uferlandschaft mit anschliessenden Wald- oder Landwirtschaftsflächen charakterisiert. Hier sollen ökologische Aufwertungen sowie naturnahe Pflege der Uferbereiche geprüft werden.

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