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Anpassungen im Strassenverkehr werden mehrheitlich begrüsst

Der Bundesrat will die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neuen Sicherheits- und Umweltstandards der EU angleichen. Dabei geht es unter anderem um Bau- und Ausrüstungsvorschriften von Traktoren sowie die Einführung neuer Fahrtenschreibervorschriften. Zudem ist geplant, für neue Fahrzeuge, die in der EU genehmigt sind, die Pflicht zum Vorführen beim Strassenverkehrsamt abzuschaffen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den meisten, aber nicht mit allen Anpassungsvorschlägen einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt.

Die geplanten Verordnungsanpassungen dienen dazu, die Verkehrszulassung zu vereinfachen sowie die Sicherheit und den Umweltschutz bei Strassenfahrzeugen zu verbessern. Dies hält der Regierungsrat weitgehend für sinnvoll. Er lehnt allerdings mehrere Änderungen ab, so zum Beispiel die rein administrative Zulassung von direktimportierten Fahrzeugen. Eine solche brächte seiner Ansicht nach gewichtige Nachteile für Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, für das Autogewerbe, die Zulassungsbehörden und die Richtigkeit von Fahrzeugdaten mit sich. Er hält fest, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen bereits heute eine markante Vereinfachung der Immatrikulation von Importfahrzeugen ermöglichen und dass deshalb eine Anpassung der entsprechenden Verordnung nicht nötig sei.

Ebenso lehnt der Regierungsrat die Erweiterung der Selbstabnahme von Fahrzeugen, d.h. die Delegation der Einzelprüfung vor der Zulassung, ab. Eine solche Erweiterung z.B. auf Lastwagen, Arbeitsfahrzeuge, Traktoren usw. sei rechtlich und technisch sehr anspruchsvoll und somit nicht zielführend. Hingegen könnten die Prozesse der aktuell praktizierten Selbstabnahme vereinfacht und verbessert werden.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich, dass die Regelung von Dringlichkeitsfahrten bei Nacht ohne Wechselklanghorn auf Verordnungsstufe überführt wird. Nicht einverstanden ist er allerdings damit, dass das bisherige Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn aufgehoben werden soll. Dieses garantiere nämlich, dass sich sämtliche Blaulichtorganisationen in der Schweiz an denselben Richtlinien orientierten. Es definiere unter anderem auch den Begriff der Notfallfahrt und erhalte wichtige Grundsätze für die Praxis. Falls das Merkblatt dennoch aufgehoben würde, müssten noch weitere Inhalte explizit in die Verordnung überführt werden.

Schliesslich ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat die Bestimmungen zum Mitfahren auf Fahrzeugen zum Sachentransport speziell für die Jagd lockern möchte. Der Personentransport bei Jagden auf Ladeflächen von Sachentransportfahrzeugen auf unwegbaren Waldwegen ist seiner Auffassung nach zu risikoreich und kann zu schweren Unfällen führen.

Vernehmlassungsantwort Strassenverkehrsverordnungen [pdf, 347.45 KB]