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Harsche Kritik am landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2018 des Bundes

Das mit der Agrarpolitik 2014/17 gesetzte Ziel einer administrativen Vereinfachung müsse konsequent weiterverfolgt werden, da diese bei weitem verfehlt wurde. Das schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassungsantwort zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2018 an den Bund. Er stört sich vor allem an der Komplexität der zahlreichen neu geplanten Vorschriften.

Insgesamt unterbreitet der Bund 16 Verordnungsanpassungen zur Stellungnahme. Mit einigen davon ist der Regierungsrat nicht einverstanden. Zur Direktzahlungsverordnung schreibt er: «Wir stellen fest, dass mit dem vorliegenden Paket die Komplexität unverhältnismässig zunimmt. Gerade im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Veränderungen im Rahmen der Agrarpolitik 22+ ist ein Marschhalt in Sachen fortwährender Veränderung der Direktzahlungsinstrumente angesagt.» Und zu Agrarpolitik ganz allgemein hält er fest, dass eine Drosselung des Veränderungstempos zu einer Entspannung der Situation, zu mehr inhaltlicher Qualität und zu einem verständlicheren und transparenteren Vollzug führen würde.

Die geplante neue Getreidezulage lehnt der Regierungsrat ab. Er erachtet die Berechnung der vorgeschlagenen Zulage als zu kompliziert, zudem stehe sie quer in der Landschaft und biete Fehlanreize. Es handle sich insgesamt um eine nicht vollzugstaugliche Lösung, in deren Erarbeitung die Kantone – obwohl sie für den Vollzug zuständig wären – nicht einbezogen wurden.

Grundsätzlich einverstanden ist der Regierungsrat mit der Revision der Pflanzenschutzverordnung. Insbesondere mit der Absicht, griffigere Instrumente einzuführen, um aktiver gegen die Einschleppung und Verbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen vorgehen zu können. Dabei sei jedoch zu beachten, dass die Schaffung neuer Instrumente und Aufgaben mit einem zusätzlichen Bedarf an Ressourcen verbunden sei, gerade auch bei den Kantonen. Deswegen und weil der Bund in diesem Bereich stark in die Kompetenzen der Kantone eingreife, sollen die kantonalen Dienste mehr Mitspracherechte erhalten.

Auch das neue Kontrollkonzept auf Landwirtschaftsbetrieben begrüsst der Regierungsrat im Grundsatz. Es soll aus Grundkontrollen und zusätzlichen, risikobasierten Kontrollen bestehen. Dieses Konzept sei jedoch zwingend mit den Veterinärbehörden zu koordinieren, weil sonst die Kontrollkoordination nur augenscheinlich vereinfacht werde. Als zielführend erachtet der Regierungsrat, dass der Anteil der unangemeldeten Kontrollen im Bereich Tierwohl erhöht werden soll.

Mit den weiteren Verordnungsanpassungen ist der Regierungsrat mehrheitlich einverstanden. Mahnt jedoch generell, dass den stetig steigenden Kosten und der Komplexität beim Vollzug der landwirtschaftlichen Gesetzgebung vermehrt Beachtung zu schenken sei.

Vernehmlassungsantwort_landwirtschaftliche_Verordnung_2018.pdf [pdf, 16.15 KB]

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