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Arbeitsmarkt Thurgau im April 2018: Erfreulicher Rückgang von arbeitslosen und stellensuchenden Personen

Erneut kann im Kanton Thurgau ein Rückgang von arbeitslosen und stellensuchenden Personen verzeichnet werden. Die Quote der Stellensuchenden sank von 4 % im März auf 3,9 % im April 2018 und die Arbeitslosenquote von 2.3 % im März auf 2.1 % im April 2018.

Im April 2018 hat sich die Anzahl der Stellensuchenden erfreulich reduziert. Während im März noch 6051 Personen auf Stellensuche waren, sank ihre Anzahl im April um 227 auf 5824 Personen. Im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt noch 6013 Stellensuchende.
Rückläufig war auch die Anzahl der Arbeitslosen. Insgesamt waren am 30. April 3105 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat mit 3453 Personen reduzierte sich ihre Zahl um 348 Personen. Vor einem Jahr verzeichnete der Kanton Thurgau im April 2017 3422 Arbeitslose.

Rückgang insbesondere bei Männern

Wie bereits im Vormonat hat im April vor allem die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Männer abgenommen. Sie verringerte sich um 255 Personen. Bei den Frauen war der Rückgang mit 93 Personen deutlich schwächer. Auffallend hoch ist der Rückgang bei den ausländischen Arbeitslosen. Ihre Zahl sank seit dem Vormonat um 262 auf aktuell noch 1521 Personen. Bei den Schweizern reduzierte sich die Arbeitslosenzahl um 86. Dieser Umstand lässt auf saisonale Effekte, insbesondere die intensivere Bautätigkeit schliessen, welche die Arbeitsmarktsituation positiv beeinflusst. Ein Indiz dafür ist auch, dass sich vor allem die Anzahl Kurzzeitarbeitsloser (1 bis 6 Monate) massiv reduzierte (-295). Bei den 15 bis 24-Jährigen gab es einen Rückgang von 62 Personen, bei den über 50-Jährigen deren 104.

Neuigkeiten aus dem Amt für Wirtschaft und Arbeit: Die Stellenmeldepflicht startet am 1. Juli 2018

Die Masseneinwanderungsinitiative, die vom Volk am 9. Februar 2014 angenommen wurde, wird ab 1. Juli 2018 umgesetzt. Ihr Ziel ist es, das Potential der inländischen Arbeitskräfte besser zu nutzen. Dazu beschloss das Parlament die Einführung der Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit. Ab dem 1. Juli 2018 sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) offene Stellen in diesen Berufsgattungen zu melden. Die meldepflichtigen Stellen sind während fünf Arbeitstagen ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten finden Sie auf www.arbeit.swiss. Das neue Online-Portal der Arbeitslosenversicherung liefert laufend aktualisierte Informationen zur Stellenmeldepflicht. 

Weitere wichtige Informationen zum Thema erhalten Sie zudem im nächsten «defacto», das sich ganz der Stellenmeldepflicht widmet.

Arbeitsmarkstatistik April 2018 [pdf, 1.45 MB]

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