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Tarifvereinbarung genehmigt

Der Regierungsrat hat die Tarifvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Physiotherapie-Verband, dem physioswiss-Kantonalverband Schaffhausen-Thurgau sowie der tarifsuisse AG und den dieser angeschlossenen Versicherern genehmigt. Die Vereinbarung regelt die Abgeltung für im Kanton Thurgau erbrachte physiotherapeutische Leistungen und wird rückwirkend für die Dauer vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2017 genehmigt. Der Taxpunktwert beträgt demnach einen Franken pro Taxpunkt. Ausserdem hat der Regierungsrat den Tarifvertrag vom 1. Januar 2018 zwischen dem physioswiss-Kantonalverband Schaffhausen-Thurgau, dem Schweizer Physiotherapie-Verband sowie der tarifsuisse AG und den dieser angeschlossenen Versicherern genehmigt. Der Taxpunktwert beträgt auch hier einen Franken pro Taxpunktwert.