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Ja zur Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG)

Der Regierungsrat ist mit den Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) einverstanden. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. Die Änderung sieht einen finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter vierjähriges Kind adoptiert wird. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht. Sie können auch eine Aufteilung vornehmen.