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Kunstmuseum Thurgau: Korrigierte Planungskosten für das Erweiterungsprojekt 2013

Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen hatten der Kanton und die Stiftung Kartause Ittingen vereinbart, die damals nicht bereits durch den Kanton bezahlten aufgelaufenen Planungs- und Projektierungskosten im Verhältnis von 2/3 zu 1/3 zu teilen. Wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, waren diese jedoch weniger hoch als ursprünglich angenommen. 145 333.35 Franken sind deshalb in den Lotteriefonds zurückgeflossen.

Das Kunstmuseum des Kantons Thurgau ist in Räumlichkeiten der Kartause Ittingen untergebracht. Am 4. Dezember 2013 genehmigte der Grosse Rat den Kredit für die Sanierung der bestehenden Ausstellungsräume als gebundene Ausgabe. Gleichzeitig nahm er zur Kenntnis, dass der Regierungsrat einen Erweiterungsbau mit Mitteln aus dem Lotteriefonds plant. Dieser Erweiterungsbau sollte durch die Stiftung als Grundeigentümerin realisiert und vom Kanton als Nutzer finanziert werden. In der Folge hob das Bundesgericht den Beschluss des Grossen Rates zum Sanierungskredit auf, da es diesen nicht als gebundene Ausgabe beurteilte. Zum Erweiterungsprojekt nahm das Bundesgericht materiell nicht Stellung.

Nach dem Scheitern des Vorhabens einigten sich Kanton und Stiftung darauf, dass die aufgelaufenen, noch nicht durch den Kanton bezahlten Planungs- und Projektierungskosten 2013 für den Erweiterungsbau in der Höhe von 869 528.50 Franken im Verhältnis von 2/3 Kanton und 1/3 Stiftung übernommen werden. Zudem wurde vereinbart, dass mit dieser Abgeltung die Planungsgrundlagen des Erweiterungsprojekts im Rahmen eines neuen Projektwettbewerbs unentgeltlich zur Verfügung stehen. Der Betrag von 869 528.50 Franken setzte sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: 651 528.50 Franken für bereits verrechnete Planungs- und Projektierungskosten plus 218 000 Franken für ausstehende Planungs- und Projektierungskosten.

Bei der definitiven Festlegung des Kostenteilers zwischen Kanton und Stiftung im Frühjahr 2016 wurde nicht beachtet, dass diese 218 000 Franken nicht bezahlt wurden. Dieser Sachverhalt wurde fälschlicherweise nicht berücksichtigt. Aufgrund einer erneuten Anfrage betreffend Abgeltung der Planungs- und Projektierungsleistungen hat der Regierungsrat den Sachverhalt zusammen mit der Stiftung nochmals eingehend überprüft und diese Differenz festgestellt.

Aus diesem Grund hat die Stiftung den seinerzeit vom Kanton übernommenen Anteil von 145 333.35 Franken (2/3 von 218 000 Franken) an den Kanton zurückerstattet. Dieser Betrag ist in den Lotteriefonds zurückgeflossen. Damit ergibt sich der folgende finale Kostenteiler für die aufgelaufenen Planungs- und Projektierungskosten 2013: Von den insgesamt 651 528.50 Franken hat der Kanton einen Anteil von 434 352.35 Franken und die Stiftung einen Anteil von 217 176.15 Franken bezahlt.