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Zivilprozessordnung (ZPO) soll noch praxistauglicher werden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundes, punktuell festgestellte Schwachpunkte der ZPO durch Anpassungen zu eliminieren. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Allerdings ist er nicht mit allen geplanten Neuerungen einverstanden.

Zur Vernehmlassung der ZPO schreibt der Bund, dass die Prüfung der Praxistauglichkeit gezeigt habe, dass sich die ZPO nach Ansicht sämtlicher Fachkreise in der Praxis insgesamt bewährt hat. Deshalb beschränke sich die Anpassungsvorlage auf festgestellte Schwachpunkte. Ziel der vorgeschlagenen Anpassungen sei, die ZPO noch praxistauglicher zu machen, wodurch sich die Rechtssicherheit und die Rechtsklarheit erhöhten.

Damit ist der Regierungsrat im Grundsatz einverstanden. So hält er die Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung durch ein allgemeines Gruppenvergleichsverfahren, die Neuregelung der Verbandsklage und die Schaffung einer reparatorischen Verbandsklage für sinnvoll. Nicht einverstanden ist er hingegen mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Aufklärungspflicht über die Prozesskosten, der Reduktion der Kostenvorschusspflicht, der Erhöhung des Betrages für die Urteilsvorschläge der Schlichtungsbehörden und der Verlängerung der Frist für die Berufung im summarischen Verfahren.

Vernahmlassungsantwort Zivilprozessordnung [pdf, 2.4 MB]