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Regierungsrat befürwortet die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Revision des Bundesgesetzes zum Natur- und Heimatschutz einverstanden. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes.

Die vorgesehene Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ermöglicht bestimmten kantonalen Vorhaben, dass sie für die Interessenabwägung zwischen dem Schutz von Objekten nationaler Bedeutung und dem Nutzen der betreffenden Vorhaben berücksichtigt werden können. Das geltende Recht hält fest, dass ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung von Objekten nationaler Bedeutung bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden darf, wenn ihr bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen. Mit der inhaltlichen Lockerung wird der Kreis der möglichen Vorhaben erweitert, und den Interessen der Kantone soll in der Abwägung mehr Gewicht zukommen. Gleichzeitig soll an den hohen Anforderungen an Eingriffe in Objekte von Bundesinventaren festgehalten werden.

Venehmlassungsantwort_NHG.pdf [pdf, 17 KB]