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Totalrevision Feuerschutzgesetz: Kaminfegerdienst wird liberalisiert

Das aus dem Jahr 1994 stammende Feuerschutzgesetz soll aus zwei Gründen totalrevidiert werden. Erstens haben sich seit der letzten Revision im Feuerschutz verschiedene Neuerungen und Weiterentwicklungen ergeben, die eine Anpassung des Gesetzes erforderlich machen. Und zweitens hat der Grosse Rat eine Motion erheblich erklärt, die verlangt, dass der Kaminfegerdienst im Kanton Thurgau liberalisiert wird. Der Regierungsrat legt einen Entwurf des überarbeiteten Gesetzes vor und schickt diesen nun in eine externe Vernehmlassung.

Der Entwurf zum geplanten Feuerschutzgesetz unterteilt sich in die Kapitel Aufgaben und Zuständigkeiten, Schadenverhütung, Feuerwehr, Einsatzkosten und Haftung, Beiträge, Rechtspflege und Schlussbestimmungen. Er umfasst 50 Paragrafen. Als Grundsatz wird in Paragraf 1 festgehalten: «Dieses Gesetz regelt den Schutz von Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt vor den Gefahren und Auswirkungen von Feuer, Rauch, Explosionen und Naturereignissen sowie den Einsatz der Feuerwehr als allgemeine Schadenwehr.» Im Kapitel Schadenverhütung werden die Grundsätze wie beispielsweise die allgemeine Sorgfaltspflicht, verbotenes Verhalten oder die Brandschutzvorschriften sowie die Feuerschutzbewilligung und die Feuerschutzkontrollen geregelt. Im Unterkapitel Reinigung und Kaminfegerwesen wird der Motionsauftrag über die Liberalisierung des Kaminfegerdienstes umgesetzt. Insbesondere entfallen die durch die Politischen Gemeinden erteilten Konzessionen für Kaminfeger, und somit wird das heutige Monopol des Kaminfegerdienstes aufgehoben. Eigentümer sollen künftig ihren Kaminfeger frei wählen können.

Im Kapitel Feuerwehr werden die Aufgaben und Arten der Feuerwehr aufgelistet. In den Paragrafen 26 bis 28 werden die Gemeindefeuerwehr, die Betriebsfeuerwehr und die Stützpunktfeuerwehr beschrieben. Im Weiteren werden die Feuerwehrpflicht sowie die Führung, Aufgaben, Ausbildung und Mittel behandelt. Im Kapitel Einsatzkosten und Haftung wird der Grundsatz festgehalten, dass Einsätze der Feuerwehr im Zusammenhang mit versicherten Gefahren unentgeltlich sind. Andere Hilfeleistungen der Feuerwehr hingegen werden zu massvollen Ansätzen in Rechnung gestellt. Im Kapitel Beiträge werden die Beiträge des Kantons und die Brandschutzabgabe, die zur Finanzierung der Feuerwehr dient, umschrieben.

Der vorliegende Entwurf des Feuerschutzgesetzes wird nun einer externen Vernehmlassung unterzogen. Während dieser können sich unter anderem alle Politischen Gemeinden, alle im Grossen Rat vertretenen Parteien, Verbände aus Wirtschaft und Landwirtschaft sowie auch der Feuerwehrverband, der Kaminfegermeisterverband und der Hauseigentümerverband und weitere Stellen dazu äussern. Die Vernehmlassungsfrist dauert drei Monate und endet am 21. September 2018.