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Regierungsrat lässt die Löhne überprüfen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Projekt «Überprüfung des staatlichen Lohngefüges auf seine Marktkonformität» freigegeben und den Projektauftrag genehmigt. Der Bericht soll im März 2019 vorliegen.

Laut der Besoldungsverordnung ist der Regierungsrat angehalten, das staatliche Lohngefüge periodisch auf seine Marktkonformität zu überprüfen. Dies geschieht nun, der Regierungsrat hat das Projekt «Überprüfung des staatlichen Lohngefüges auf seine Marktkonformität» freigegeben. Die Überprüfung wird durchgeführt, weil es unterschiedliche Lohnentwicklungen in den Berufsfeldern der technischen Entwicklung gibt, weil es im Grossen Rat Vorstösse und Diskussionen zu diesem Thema gab und weil seit der Totalrevision der Besoldungsverordnung im Jahr 1998 keine umfassende Lohnstruktur-Überprüfung mehr vorgenommen wurde.

Der Regierungsrat erwartet den Schlussbericht spätestens im Frühjahr 2019. Der Bericht wird folgende Schwerpunkte enthalten: eine umfassende Analyse des staatlichen Lohngefüges im Vergleich zur Privatwirtschaft und zu den öffentlichen Verwaltungen; differenzierte Aussagen zur Marktkonformität der aktuellen Lohnstruktur der Kantonalen Verwaltung Thurgau; allfällige Vorschläge für Modifikationen der Lohnstruktur und Anpassungen der Lohnkurve. Die Projektleitung wird einer externen Firma übertragen, das Kostendach wurde auf 60 000 Franken festgelegt.