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Zollfreiläden an Flughäfen nicht weiter ausbauen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt eine Öffnung der Duty-free-shops (Zollfreiläden) für ankommende Passagiere auf Flughäfen ab. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes.

Der Bundesrat beabsichtigt, das Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen zu lockern. Seiner Ansicht nach sollen nicht nur nach dem Ausland abfliegende, sondern auch aus dem Ausland ankommende Passagiere abgabenfrei in Zollfreiläden einkaufen können. Nach heutigem Recht müssen die in Zollfreiläden gekauften Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden, damit Abgabenfreiheit zugestanden wird. Darum können nur abfliegende Passagiere in den Zollfreiläden einkaufen.

Der Regierungsrat lehnt eine solche Neuregelung ab, da aus seiner Sicht die Existenz von Zollfreiläden in Flughäfen ohnehin bereits eine Ausnahme ist, die nicht noch weiter ausgebaut werden sollte. Eine Besserstellung der aus dem Ausland ankommenden Flugpassagiere liesse sich zudem gegenüber den Inlandpassagieren oder den aus dem Ausland ankommenden Bahnpassagieren vor dem Hintergrund der Rechtsgleichheit und der Wirtschaftsfreiheit kaum rechtfertigen.

Vernehmlassungsantwort Zollfreiläden  [PDF, 51.0 KB]