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Wasserentnahmeverbot im Kanton Thurgau

Seit Beginn des Jahres hat es zu wenig geregnet und in den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten, ausgenommen sind der Bodensee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt ab Freitag, 13. Juli 2018, mit Publikation im Amtsblatt in Kraft und gilt bis auf Widerruf im selben Publikationsorgan.

Regen ist im Kanton Thurgau seit drei Monaten Mangelware. Trotz einiger Gewitter in der ersten Monatshälfte blieben die Niederschläge im Juni in einigen Gebieten deutlich unter dem Durchschnitt. Seit Beginn des Jahres besteht ein Niederschlagsdefizit und es gab vornehmlich hohe Temperaturen. Deshalb führen die Thurgauer Fliessgewässer wenig Wasser. Im Juli ist die Situation kaum anders. Die Wärme der vergangenen Wochen, die hohe Verdunstung, der Wind und das Ausbleiben von ergiebigen Niederschlägen haben das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Die Wasserführung der Bäche und Flüsse sowie der Quellerträge sind zurückgegangen. Der Wasserstand des Bodensees liegt 60 Zentimeter unter der Norm und auch andere Seen und Weiher haben tiefe Wasserstände. Die lokalen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben keine lang anhaltenden Auswirkungen auf die Pegelstände gebracht.

Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau entschieden, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtsteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle. Das Verbot gilt ab Publikation im Amtsblatt des Kantons Thurgau. Die Aufhebung des Verbots wird ebenfalls im Amtsblatt publiziert.

Vom Verbot ausgenommen sind diejenigen Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind zurzeit der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein) und der Rhein. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf weiteres zugelassen werden.

Zur Normalisierung der Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern sind ausgiebige und lang andauernde Niederschläge in den kommenden Wochen notwendig. Für die zweite Jahreshälfte ist sonst mit einer kritischen Situation für Quellerträge und für die Oberflächengewässer zu rechnen.