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Waldbrandgefahr: Vorsicht beim Umgang mit Feuer und Rauchwaren

Die anhaltende Trockenheit verursacht im Kanton Thurgau eine erhöhte Waldbrandgefahr, die als erheblich eingestuft werden muss. Aus diesem Grund ist im Umgang mit Feuer im Wald und am Waldrand grösste Vorsicht geboten.

Seit längerer Zeit hat es im Kanton Thurgau keine nennenswerten Niederschläge mehr gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen, warmen bis heissen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Als Folge davon muss die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft werden. Das bedeutet, dass schon eine brennende Zigarette oder der Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand entfachen können und sich ein Feuer schnell ausbreiten kann. Bei der jetzigen Situation ist daher grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Im Wald und in Waldesnähe gelten aufgrund der Waldbrandgefahr folgende Verhaltensregeln:

  • Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
  • Grillfeuer sollen nur in offiziellen Feuerstellen entfacht werden.
  • Bei starkem Wind soll ganz auf das Feuern im Wald verzichtet werden.
  • Grillfeuer müssen immer beobachtet werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
  •  Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zwingend zu löschen.

Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen entspannen. Sollte sie sich noch verschärfen, muss ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe geprüft werden.

Waldbrandgefahrenstufen und die nötigen Massnahmen
Gefahrenstufe Massnahme
geringe Gefahr keine Massnahmen
mässige Gefahr keine Massnahmen
erhebliche Gefahr Warnung vor Waldbrandgefahr / Verhaltensregeln
grosse Gefahr Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
sehr grosse Gefahr generelles Feuerverbot im Freien
open positions