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Feuerverbot in Wald- und Waldesnähe im Kanton Thurgau

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und des fehlenden Regens im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat auf Antrag des Fachstabs Trockenheit ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe für das ganze Kantonsgebiet beschlossen. Es gilt mit Publikation im Amtsblatt vom Freitag, 27. Juli 2018, bis auf Widerruf. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.

Die wenigen Regentropfen, die über das Wochenende auf das Kantonsgebiet gefallen sind, konnten nicht zur Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen. Der Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken. Die Bäume in den Wäldern zeigen Stresssymptome, werfen Früchte ab und ihre Blätter verfärben sich aufgrund der Trockenheit.  Laut Wetterprognosen soll es bis in den August heiss und trocken bleiben.

Nach Ansicht des Regierungsrates verlangen die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen Gefahren besondere Massnahmen. Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten in der derzeitigen Situation genügen nicht mehr. Er spricht deshalb ein vorübergehendes Verbot aus für das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und in Waldesnähe – im Umkreis von 200 Metern um die Wälder.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden. Das Forstamt des Kantons Thurgau weist die Forstorgane an, die offiziellen Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe mit einem Informationsplakat zu versehen. Das Departement für Justiz und Sicherheit wird ermächtigt, diesen Beschluss bei entscheidendem Rückgang der Brandgefahr aufzuheben.

Feuerwerk am 1. August nicht generell verboten
Der Regierungsrat des Kantons  Thurgau verzichtet auf ein generelles Feuerwerksverbot. Selbstsprechend verboten ist jedoch das Anzünden von Feuerwerkskörpern im Wald und mit weniger als 200 Metern Abstand zum Wald. Nicht generell verboten ist auch das Entfachen von Feuern in Siedlungsgebieten in geschützten Feuerstellen. Jedoch wird an die Eigenverantwortung der Bevölkerung appelliert, die Feuer nicht unbeaufsichtigt zu lassen und anschliessend mit Wasser zu löschen. Die Gemeinden werden ausserdem angehalten, bei allfälligem 1. August-Funken den Mindestabstand von 200 Metern zu Wäldern einzuhalten.

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt mit Publikation im Amtsblatt ab Freitag, 27. Juli 2018, bis auf Widerruf.

Wasserentnahmeverbot besteht nach wie vor
Das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Kanton Thurgau gilt weiterhin. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot sind weiterhin Rhein, Bodensee sowie das Grund- und Quellwasser. Die Jagd- und Fischereiverwaltung ist in Zusammenarbeit mit Fischern immer noch bemüht, Fische aus Fliessgewässern zu retten, die zu versiegen drohen. Bislang wurden knapp 30 Kilometer Fliessgewässer im Kanton Thurgau abgefischt.

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