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Totales Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau

Auf dem Gebiet des Kantons Thurgau ist es ab sofort verboten, im Freien Feuer zu entfachen sowie brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Ebenfalls ist es per sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau auf Antrag des Fachstabes Trockenheit beschlossen.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage herrscht im Kanton Thurgau eine extreme Trockenheit. Gemäss den Wetteraussichten muss damit gerechnet werden, dass die Trockenperiode weiterhin anhalten wird. Dadurch hat sich das Gefahrenpotenzial für Brände weiter erhöht. Damit ist aus Sicherheitsgründen das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten auch auf Felder, die Ufervegetation und das Siedlungsgebiet auszudehnen. Die Einhaltung der im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten und die Sensibilisierung der Bevölkerung genügen derzeit nicht mehr. In dieser Situation hat der Regierungsrat ein befristetes totales Verbot für das Entzünden von offenen Feuern im Freien sowie ein totales Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen. Privates Grillieren ist ab sofort nur noch mit Gas- oder Elektrogrill gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können mit Bussen bestraft werden. Für spezielle Anlässe wie zum Beispiel Seenachtsfeste mit professionellen Feuerwerkveranstaltern können die für den Vollzug des Feuerschutzgesetzes zuständigen Gemeindebehörden Ausnahmen bewilligen, sofern von den Veranstaltern ausreichende Sicherheitsmassnahmen vorgekehrt werden. Das Departement für Justiz und Sicherheit wird ermächtigt, den Beschluss bezüglich Feuer- und Feuerwerksverbot in Absprache mit dem Departement für Bau und Umwelt aufzuheben, sobald es die Situation zulässt.

Wasserentnahmeverbot besteht nach wie vor

Das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Kanton Thurgau gilt weiterhin. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot sind weiterhin lediglich der Rhein, der Bodensee sowie das Grund- und Quellwasser. Die Jagd- und Fischereiverwaltung ist in Zusammenarbeit mit Fischern noch immer bemüht, Fische aus Fliessgewässern, die zu versiegen drohen, zu retten. Bislang wurden in insgesamt 40 Fliessgewässern im Kanton Thurgau rund 52 Kilometer abgefischt.

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