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Grundsätzlich ja zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die im Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 vorgelegten Änderungen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Es geht dabei um Anpassungen in fünf Verordnungen des Umweltrechts. Vorbehalte hat er einzig bezüglich den vorgesehenen Neuerungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Zwar begrüsst er die Übernahme neuer Stoffverbote und -beschränkungen aus dem europäischen Recht und auch die Massnahmen zum Schutz der Ozonschicht und zur Reduktion der Emission von Treibhausgasen beurteilt er positiv. Lediglich bei den Sprachanforderungen für die Kennzeichnung von Produkten des Chemikalienbereichs hält der Regierungsrat fest, dass die vorgeschlagenen Formulierungen Auswirkungen auf die Verkäuflichkeit von Produkten hätten, weshalb er fordert, dass auf diese Änderungen im Rahmen des vorliegenden Verordnungspakets verzichtet werden soll.

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