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Grundsätzlich ja zu den vorgeschlagenen Anpassungen in der Verordnung über Meteorologie und Klimatologie

Im Grundsatz ist der Regierungsrat einverstanden mit den vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen in der Verordnung über Meteorologie und Klimatologie. Den Abschnitt über den Schutz der Infrastruktur lehnt er allerdings ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. MeteoSchweiz soll nach Ansicht des Bundes ein Beschwerderecht bekommen gegen Verfügungen und Entscheide über Planung, Errichtung oder Änderungen von Anlagen, welche die Funktion insbesondere von Radaranlagen von MeteoSchweiz beeinträchtigen können. Gemeint sind insbesondere Windenergieanlagen. Dadurch müssten die Kantone Entscheide betreffend solcher Anlagen MeteoSchweiz vorgängig eröffnen. Dies sei unnötig, so die Auffassung des Regierungsrates, weil MeteoSchweiz bereits in einem vorherigen Verfahrensschritt Vorbehalte einbringen könne und das Verfahren nur weiter verzögert würde. Im Weiteren fordert der Regierungsrat, dass die Daten von MeteoSchweiz gemäss den Richtlinien von Open Government Data der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen.