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Blinde und sehbehinderte Kinder frühzeitig fördern

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau gewährt der «obvita» Sehberatung in St.Gallen einen Beitrag von 10 000 Franken an das Projekt «Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder». Das Geld wird dem Wittelsbach’schen Blindenfonds entnommen.

Zielgruppe des Projekts «Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder» sind sehbehinderte Kinder und Jugendliche aus den Kantonen St.Gallen, Thurgau, beider Appenzell und Glarus sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein. Betroffen von dieser Förderung sind rund 150 Kinder und Jugendliche. Konkret geht es beim Projekt um die Anschaffung von Fördermaterialien, Spielsachen und Hilfsmitteln für die Förderung der visuellen Fähigkeiten.

Die «obvita» Sehberatung ist die Organisation des Ostschweizer Blindenfürsorgevereins (OBV). Sie ist eine wichtige Beratungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen in der Ostschweiz und berät jährlich rund 500 Betroffene, deren Angehörige und Bekannte sowie freiwillige Helferinnen und Helfer. Als Anlaufstellen dienen die Beratungsstellen in St.Gallen und Frauenfeld.

Der Regierungsrat hat die Organisation in der Vergangenheit wiederholt aus dem Wittelsbach’schen Blindenfonds unterstützt. Dieser Fonds bezweckt, aus den Zinserträgen bedürftige Menschen zu unterstützen. Dabei sollen von Blindheit betroffene Personen bevorzugt berücksichtigt werden.