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Verlängerung der Geltungsdauer zweier Artikel der Ostschweizer Spitalvereinbarung

Der Regierungsrat hat der Verlängerung der Geltungsdauer zweier Artikel der Ostschweizer Spitalvereinbarung bis zum 31. Dezember 2018 zugestimmt. Die Vereinbarung bezweckt unter anderem, den Standortkantonen von Zentrums- und Universitätsspitälern einen Kostenbeitrag an ihre im überregionalen Interesse stehenden Aufwendungen an die universitäre Lehre und Forschung zu leisten. Weil die gesamtschweizerische Abgeltungsregelung der Kosten für universitäre Lehre und Forschung zwar nun vorliegt, aber noch nicht ratifiziert ist, wurde die Ostschweizer Spitalvereinbarung ein weiteres Mal verlängert. Der Beitrag des Kantons Thurgau für das Jahr 2018 beträgt daher wie im Vorjahr 750 000 Franken und ist im Budget enthalten. Für das Jahr 2019 hat die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Ost eine Ergänzungsvereinbarung beschlossen. Diese hat zur Folge, dass der Beitrag des Kantons Thurgau für das Jahr 2019 neu 892 000 Franken beträgt.

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