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Änderung der Besoldungsverordnung

Der Regierungsrat setzt die vom Grossen Rat beschlossene Änderung der Besoldungsverordnung auf den 1. September 2018 in Kraft. Damit entfällt das jährlich für individuelle Lohnanpassungen zur Verfügung stehende Fixum von 1 Prozent der Gesamtlohnsumme für das Staatspersonal. Neu erhält der Regierungsrat die Kompetenz, individuelle Besoldungsanpassungen für das Staatspersonal flexibel zu gestalten und jährlich bis zu maximal 1 Prozent der Lohnsumme dafür einsetzen zu können. Über einen höheren Prozentsatz entscheidet wie bisher der Grosse Rat.