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Änderungen in der Grundbuchverordnung

Der Regierungsrat ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen in der Grundbuchverordnung grundsätzlich einverstanden. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Die geplanten Anpassungen betreffen den Bereich des elektronischen Zugangs zu Grundbuchdaten. Vorgeschlagen werden unter anderem Änderungen in Bezug auf die Modalitäten des erweiterten Zugangs zu Grundbuchdaten im sogenannten Abrufverfahren. Insbesondere sollen die Kantone auch den berechtigten Behörden und Eigentümern von Grundstücken den Zugang zu den Belegen im Abrufverfahren ermöglichen können.