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Totales Feuerverbot wird aufgehoben – Verbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin

Das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau hat auf Antrag des Fachstabs Trockenheit entschieden, das totale Feuerverbot und das Feuerwerksverbot per Mittwoch, 22. August 2018, aufzuheben. Die Waldbrandgefahr wird aber auf Stufe vier «grosse Gefahr» belassen. Daher gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin.

Am 30. Juli 2018 hat der Regierungsrat ein befristetes totales Verbot für das Entzünden von offenen Feuern im Freien sowie ein totales Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen. Ausserdem hat er das Departement für Justiz und Sicherheit ermächtigt, den Beschluss bezüglich Feuer- und Feuerwerksverbot in Absprache mit dem Departement für Bau und Umwelt aufzuheben, sobald es die Situation zulässt. Laut Einschätzung des Fachstabs Trockenheit ist dies nun der Fall. Angesichts der Niederschläge und der vorliegenden Feuchtigkeit der vergangenen Tage und der Prognosen für die zweite Wochenhälfte erachtet es der Fachstab für vertretbar, das totale Feuerverbot und das Feuerwerksverbot aufzuheben. Das Departement für Justiz und Sicherheit hat dem Antrag entsprochen und das Verbot per Mittwoch, 22. August 2018, aufgehoben. Somit ist das Grillieren mit offenem Feuer und mit Holzkohle an Festen und im privaten Raum wieder gestattet. Die Gemeinden können weiterführende Massnahmen aufrechterhalten.

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt indes in Kraft. Es ist somit weiterhin verboten, im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entfachen, sowie brennende Streichhölzer oder Rauchwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt im Wald und in Waldesnähe, also im Umkreis von 200 Metern um die Wälder. Die Niederschläge in einigen Gebieten des Kantons haben die Situation im Wald zwar etwas entschärft, doch aufgrund der weiterhin hohen Temperaturen wird die Waldbrandgefahr auf Stufe vier «grosse Gefahr» belassen.

Ebenfalls weiterhin Bestand hat das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. Die teilweise heftigen Niederschläge haben die Pegel zwar kurzzeitig nach oben steigen lassen, doch dann sind sie auch rasch wieder gesunken. Ausgenommen vom Verbot sind weiterhin der Bodensee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser.