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Der Borkenkäfer beschäftigt die Waldbesitzer

Zu Beginn des Waldwirtschaftsjahres 2018/2019 fordert das Forstamt des Kantons Thurgau die Waldbesitzer dazu auf, die Fichten wegen der Borkenkäfersituation genau zu beobachten.

Mit dem Einzug von Herbst und Winter stehen im Thurgauer Wald vielerorts die wichtigsten Holzereiarbeiten bevor. Für die Waldeigentümer ist es wichtig, sich bereits frühzeitig mit der Holzernte beziehungsweise der Waldpflege zu befassen und mit dem Revierförster Kontakt aufzunehmen. Wer im Wald Bäume fällen will, benötigt immer eine Bewilligung des Forstdienstes (Art. 21 eidgenössisches Waldgesetz). Im Normalfall genügt es, wenn der Revierförster die Holznutzung anzeichnet. Waldbesitzer sollen ihn deshalb frühzeitig kontaktieren.

Das Forstamt rät den Waldbesitzern, die Fichten in diesem Jahr besonders aufmerksam zu beobachten, denn aufgrund der erstarkten Borkenkäferpopulation in den Vorjahren und aufgrund des trockenen und heissen Sommers sind bereits sehr viele Bäume befallen. Damit die Käferpopulation und das Schadausmass nicht noch weiter zunehmen, sind das rechtzeitige Fällen von befallenen Fichten und das Abführen aus dem Wald sehr wichtig. Allerdings rät das Forstamt den Waldbesitzern, wegen des Unfallrisikos nie alleine im Wald zu arbeiten.

Aufgrund der Winterstürme anfangs 2018 ist der Holzmarkt noch immer übersättigt. Derzeit ist Nadelholz nicht absetzbar. Für das zwingend aufzubereitende Käferholz organisieren die Revierförster Lagerplätze ausserhalb des Waldes. Alle Waldeigentümer sind angehalten, nur Käferholz aufzurüsten und bis auf weiteres keine Fichtenfrischholzschläge zu tätigen.

Weitere Informationen gibt es unter www.forstamt.tg.ch