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Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister nicht einfacher ändern

Mit einer Änderung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch plant der Bund, Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung die Änderung ihres Geschlechts und ihres Vornamens im Personenstandsregister zu erleichtern. Die Änderung lehnt der Regierungsrat des Kantons Thurgau ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.

Jedes Kind muss innert dreier Tage nach der Geburt mit seinen Familien- und Vornamen, seiner Abstammung und seinem Geschlecht dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Diese Regelung ist für Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung dann problematisch, wenn das medizinische Fachpersonal nicht in der Lage ist, das Geschlecht des Neugeborenen zu bestimmen. Auch Menschen mit Transidentität sind mit Schwierigkeiten konfrontiert. Bis in die jüngste Zeit konnten sie die Angaben zum Geschlecht im Personenstandsregister erst nach Durchführung einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Angleichung ihrer Geschlechtsorgane ändern. Mit der geplanten Revision soll gemäss Bund der Eintrag von Geschlecht und Vornamen neu mittels einfacher Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geändert werden können.

Nach Auffassung des Regierungsrates ist die vorgesehene Form der Geschlechtsänderungserklärung vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten jedoch nicht zielführend. Die Eintragung des rechtlichen Geschlechts soll im Personenstandsregister weiterhin eine erhöhte Beweiskraft geniessen und gegenüber Dritten wirken, so die Ansicht des Regierungsrates. Alle anderen Ansätze würden zur Aushöhlung und Schwächung des Personenstandsregisters führen und wären somit weder für den Staat noch für die betroffenen transidenten Menschen von Vorteil oder erstrebenswert. Daher sollten Geschlechtsänderungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren durch die kantonalen Namensänderungsbehörden beurteilt werden.

Vernehmlassungsantwort_Personenstandsregister.pdf [pdf, 702 KB]