Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Der Regierungsrat begrüsst den Kampf gegen die Geldwäsche

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Finanzdepartement schlägt er aber punktuell Anpassungen vor.

Im Anschluss an die Länderprüfung der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2016 sind gesetzgeberische Massnahmen notwendig, um die Konformität der schweizerischen Gesetzgebung mit den FATF-Standards zu verbessern. Damit sollen die Wirksamkeit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gestärkt werden.

Der Regierungsrat begrüsst die Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Er schlägt aber vor, dass statt einer starren, generellen Prüfpflicht der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person eine risikobasierte Plausibilisierungspflicht einzuführen ist. Das sei international akzeptiert und verhältnismässig. Ausserdem ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Aktualisierungspflicht der Daten in einer Geschäftsbeziehung jeweils nach einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen und selbstverpflichtenden Branchenstandards nicht sämtliche vorbestehenden Geschäftsbeziehungen beschlagen soll. Eine solche generelle Rückwirkung sei unverhältnismässig. Stattdessen schlägt der Regierungsrat vor, jeweils bei einer Regeländerung differenziert zu prüfen, ob eine Rückwirkung sinnvoll ist.

Weiter ist der Regierungsrat nicht damit einverstanden, dass bei der Definition von «Edelmetallgeschäft» Schmuckstücke, Statuetten und typischerweise zum Verkauf an
Endkunden bestimmte Produkte ausgenommen werden sollen. Denn gerade Schmuckstücke seien anfällig für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und der
Verkauf eines Produkts eines Händlers an Endkunden sei ein klassischer Geldwäschevorgang. Ebenfalls nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der vorgeschlagenen Pflicht für die Beraterbranche (Anwälte, Treuhänder, Vermögensberater etc.) bei Verdacht auf Geldwäscherei die Geschäftsbeziehung bloss zu beenden oder abzubrechen ohne Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei. Sinn macht vielmehr eine Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Meldepflicht für Finanzintermediäre auf die Beraterbranche.

Vernehmlassungsantwort Geldwäscherei [pdf, 2.6 MB]