Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Espen Riet / Ermatinger Riet: Schutzanordnung in Kraft

Am 1. September 2018 ist die kantonale Schutzanordnung für das Naturschutzgebiet zwischen Gottlieben und Ermatingen in Kraft getreten. Das Gebiet, das über den Thurgau hinaus wichtig für den Erhalt der Biodiversität ist, wird neu besser geschützt.

Das Riedgebiet zwischen Gottlieben und Ermatingen ist ein Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und gehört zum international bedeutenden Wasser- und Zugvogelreservat «Ermatinger Becken». Verantwortlich für den Schutz ist der Kanton, der zu diesem Zweck eine Schutzanordnung erlassen hat. Diese ist seit dem 1. September 2018 rechtskräftig.

Die Anordnung betrifft das gesamte Riedgebiet zwischen Gottlieben und Ermatingen sowie angrenzende Flächen. Ziel ist es, das Flachmoor und Amphibienlaichgebiet als Lebensraum für seltene, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören die Sibirische Winterlibelle und der Lungenenzian. Besser geschützt werden soll auch die intakte Uferlandschaft in diesem Gebiet.

Neu sorgen Pufferzonen dafür, dass weniger unerwünschte Nährstoffe aus den Landwirtschaftsflächen ins Schutzgebiet gelangen. Denn diese Nährstoffe sind problematisch, weil die magere Riedvegetation sehr empfindlich darauf reagiert, allmählich nährstoffliebenden Pflanzen weicht und schliesslich verschwindet.

Betretung nur auf bezeichneten Fusswegen

Die wichtigsten Bestimmungen der Schutzanordnung sind:

  • Das Schutzgebiet selbst darf weiterhin betreten werden, allerdings nur auf den bezeichneten Fusswegen.
  • Der Uferbereich vor dem Schilf darf auch bei Niedrigwasser und im Winter nicht begangen werden. Eine Ausnahme bildet das Eisfeld bei Ermatingen.
  • Hunde sind an der Leine zu führen, auch auf dem Weg entlang der südlichen Riedgrenze.
  • Das Baden vor und der Aufenthalt in den bezeichneten öffentlichen und privaten Erholungsbereichen entlang des Ufers bleiben erlaubt.
  • Feuer darf nur an den befestigten Feuerstellen in den Erholungsbereichen entfacht werden.
  • Untersagt sind die Nutzung der öffentlichen Erholungsbereiche als Festplatz und der Betrieb von Lautsprecheranlagen.
  • Boote und andere Schwimmkörper müssen einen Abstand von 25 Metern zum Schilfröhricht einhalten; anlegen ist nur an bewilligten Anlegestellen erlaubt.

Zusammengefasst werden die wichtigsten Bestimmungen neu auf Tafeln, die im kommenden Winter aufgestellt werden. Zuwiderhandlungen können gestützt auf die Schutzanordnung geahndet werden.

Zu finden ist die neue Schutzanordnung auch auf der Homepage des Amts für Raumentwicklung (https://raumentwicklung.tg.ch).

Aus der Vogelperspektive – Überblick über das Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und das international bedeutende Wasser- und Zugvogelreservat zwischen Gottlieben und Ermatingen (Bild: Donald Kaden)
Aus der Vogelperspektive – Überblick über das Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und das international bedeutende Wasser- und Zugvogelreservat zwischen Gottlieben und Ermatingen (Bild: Donald Kaden)

Aus der Vogelperspektive – Überblick über das Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und das international bedeutende Wasser- und Zugvogelreservat zwischen Gottlieben und Ermatingen (Bild: Donald Kaden)
Aus der Froschperspektive – Einblick in das Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung zwischen Gottlieben und Ermatingen (Bild: Daniel Steiner)

open positions