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Das Gesetz über die Energienutzung soll angepasst werden

Der Bund und die Kantone müssen sich für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen effizienten Energieverbrauch einsetzen. Das entsprechende Gesetz im Kanton Thurgau muss nun aufgrund technischer Entwicklungen und neuen Baufachnormen angepasst werden. Deshalb legt der Regierungsrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor und schickt diesen in die Vernehmlassung.

Das Thurgauer Energienutzungsgesetz ist auf das übergeordnete Recht und die Energiepolitik des Bundes abgestimmt und mit den anderen Kantonen koordiniert. Seit der letzten umfassenden Revision vom 27. Oktober 2010 haben sich sowohl die Technologie als auch die Baufachnormen und die Energiegesetzgebung des Bundes weiterentwickelt. Die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone, welche in den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn 2014) festgehalten sind, die Mitverantwortung für die Senkung des CO2-Ausstosses und die Berücksichtigung des Stands der Technik erfordern eine Anpassung des kantonalen Rechts.

Was ändert sich?

Neubauten sollen künftig möglichst mit erneuerbarer Energie beheizt werden und sich zu einem kleinen Teil selbst mit Elektrizität versorgen. So sieht die Revision vor, dass für Neubauten einen um zwei bis vier Zentimeter besseren Wärmeschutz einzuhalten und eine kleine Solarstromanlage zu installieren ist. Die höheren Investitionskosten zwischen 10 000 bis 15 000 Franken können über die tieferen Betriebskosten amortisiert werden. Bestehende Wohnbauten, welche noch nie eine energierelevante Erneuerung (neue Fenster, Isolation von Kellerdecke oder Estrichboden, Solaranlage, Wärmepumpe etc.) erfahren haben und einen sehr hohen Energieverbrauch von rund 18 Liter Erdöläquivalent pro m2 und Jahr aufweisen, sollen beim nächsten Heizungsersatz mindestens 10 Prozent ihres Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken oder einsparen. Weil heutige Wärmepumpenlösungen drei bis fünf Mal weniger Strom benötigen als Elektrowiderstandsheizungen, soll die Verwendung dieser ineffizienten Heizungen für die Raumwärme und für die Warmwasseraufbereitung eingeschränkt werden.

Da der energierechtliche Detailierungsgrad in der Vergangenheit deutlich zugenommen hat, ist jetzt eine Vereinfachung der Vorschriften angebracht. Deshalb bringt der Regierungsrat nebst den harmonisierten Vorschriften eine zusätzlich vereinfachte Variante «TG-Light» ein. Mit «TG-Light» wird ein schlankes Anforderungsprofil und Nachweisverfahren mit nur sechs Vorgaben für Neubauten geschaffen. Auf zahlreiche bestehende Detailanforderungen wird verzichtet, so dass der administrative Aufwand für Bauherren und Gemeinden deutlich verringert wird.

Auswirkungen der Gesetzesrevision

Mit der Gesetzesrevision soll die sparsame Verwendung von Energie und die vermehrte Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie weiter vorangetrieben werden. Dadurch wird die Versorgungssicherheit erhöht und die Auslandabhängigkeit verringert. Mit der angestrebten Harmonisierung der kantonalen Energiegesetzgebungen kann in den Bereichen Planung, Projektierung, Schulung und Information die Effizienz gesteigert und die Kosten gesenkt werden. Abgestimmte Vorschriften sind Voraussetzung für einen transparenten Wettbewerb und für die verstärkte Zusammenarbeit unter den Kantonen. Der Kanton Thurgau schlägt mit dieser Revision einen pragmatischen Weg ein, baut administrativen Aufwand ab und legt eine typische Thurgauer Lösung vor.

Der vorliegende Entwurf des Gesetzes über die Energienutzung wird nun einer externen Vernehmlassung unterzogen. Die Vernehmlassungsfrist dauert vier Monate und endet am 31. Januar 2019. Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist auf Mitte 2020 geplant.