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Regierungsrat begrüsst die Reform AHV 21

Der Bundesrat will die AHV-Renten sichern, das Rentenniveau halten und die Finanzen der AHV stabilisieren. Gleichzeitig will er das Rentenalter flexibilisieren und die Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit verstärken. Diese Reform mit dem Titel AHV 21 begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. Er erachtet sie als zielführend.

Ausgaben und Einnahmen der AHV sind seit 2014 nicht mehr im Gleichgewicht und die Situation verschlechtert sich zusehends. In den Jahren 2021 bis 2030 wird sich das kumulierte Umlagedefizit, ohne Ertrag der Anlagen, auf etwa 43 Milliarden Franken summieren. Um den Stand des Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 auf 100 Prozent einer Jahresausgabe zu halten, wie es das Gesetz verlangt, hat die AHV einen Finanzierungsbedarf von 53 Milliarden Franken. Um die Finanzen der AHV zu stabilisieren, schlägt der Bundesrat vier Massnahmen vor: Das AHV-Alter der Frauen soll auf 65 Jahre angehoben und damit an dasjenige der Männer angeglichen werden, es soll Anreize geben, über das Alter 65 hinaus erwerbstätig zu bleiben, es soll eine Zusatzfinanzierung zu Gunsten der AHV geben und schliesslich sind Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen vorgesehen.

Der Regierungsrat erachtet sowohl die Zusatzfinanzierung zugunsten der AHV als auch die Angleichung des Referenzalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre als notwendig. Ebenso begrüsst er mit Blick auf die heutigen Lebens- und Arbeitsformen die Flexibilisierung des Rentenbezugs. Infolge der demografischen Entwicklung ist es für den Regierungsrat unverzichtbar, Anreize zu setzen, damit Personen länger im Erwerbsprozess verbleiben. Als Ausgleichsmassnahme für die Referenzalterserhöhung bei den Frauen schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor. Der Regierungsrat bevorzugt Variante 1, bei der bei einem Rentenvorbezug für Frauen ein reduzierter Kürzungssatz gilt. Das heisst, dass ihre AHV-Rente weniger stark gekürzt wird. Diese Ausgleichsmassnahme soll insbesondere Frauen mit tiefen Einkommen zugutekommen, deren Rentenerwartung tief wäre und die sich deshalb einen Rentenvorbezug kaum leisten könnten. Von der Harmonisierung des Referenzalters sind jene Jahrgänge am stärksten betroffen, die kurz vor dem Erreichen dieses Alters stehen und sich deshalb teilweise nur ungenügend auf die längere Erwerbsdauer vorbereiten können.

Schliesslich merkt der Regierungsrat an, dass die Vorlage – insbesondere unter steuerrechtlichen Aspekten – noch einige Fehlanreize setze, die einer Korrektur bedürfen.

Vernehmlassungsantwort Reform AHC 21 [pdf, 246 KB]

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