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Baubeginn Fussgängerschutzinsel auf St. Gallerstrasse in Arbon

Alle Planungsvorbereitungen und Rechtsverfahren für das Projekt «Fussgängerschutzinsel St. Gallerstrasse/Sportplatz in Arbon» sind abgeschlossen. Die Voraussetzungen sind somit gegeben, dass die beauftragte Bauunternehmung am Montag, 22. Oktober 2018, mit den Bauarbeiten beginnen kann.

Das Projekt umfasst den Neubau einer Fussgängerschutzinsel mit Fussgängerstreifen im Bereich zwischen der Schützen- und Erlenstrasse sowie Anpassung des südseitigen Trottoirs an die neue Geometrie der Strasse. Das nordseitige Trottoir wird mit neuen Abschlüssen versehen und die Beläge in der Strasse sowie auf den Trottoirs werden erneuert. Gleichzeitig und koordiniert mit den Strassenbauarbeiten werden Werkleitungen der Politischen Gemeinde Arbon und weiterer Werke angepasst und teilweise neu ausgebaut.

Die Bauarbeiten werden in einer Längsetappe und unter Verkehr ausgeführt. Der Durchgangsverkehr wird mittels einer Lichtsignalanlage geregelt und einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Das Tiefbauamt bittet alle Verkehrsteilnehmer den engen Verhältnissen im Baustellenbereich Rechnung zu tragen und mit der nötigen Um- und Rücksicht die Baustelle zu befahren. Alle Baubeteiligten werden bemüht sein, Behinderungen möglichst kurz zu halten.

Während der Bauausführung sind die Zufahrten und Zugänge zu den einzelnen Liegenschaften normalerweise gewährleistet. Unumgängliche Erschwernisse werden durch die Bauleitung bzw. durch die Bauunternehmung vorgängig mit den Betroffenen abgesprochen. Anwohner, welche die Baustelle zu Fuss durchqueren müssen, werden ebenfalls um nötige Vor- und Rücksicht gebeten. Es wird gebeten, das jeweilig der Baustelle gegenüberliegende Trottoir zu benutzen.

Für die Ausführung der gesamten Arbeiten wird mit einer Bauzeit ab Montag, 22. Oktober, bis ca. Ende November 2018 gerechnet. Die Deckbelags- und Fertigstellungsarbeiten erfolgen im Sommer 2019.

Das Kantonale Tiefbauamt, die Stadt Arbon und die Werkverantwortlichen bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit den Baumassnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Beachtung der Baustellensignalisationen hilft Gefahrensituationen zu vermeiden. Alle Baubeteiligten werden bemüht sein, die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.