Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Zwei Änderungen in der Tierschutzverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zwei Änderungen in der Tierschutzverordnung vorgenommen. Sie betreffen einen Wechsel in der Amtszuständigkeit sowie eine begriffliche Anpassung.

Zwei Änderungen in der Tierschutzverordnung

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zwei Änderungen in der Tierschutzverordnung vorgenommen. Sie betreffen einen Wechsel in der Amtszuständigkeit sowie eine begriffliche Anpassung.

Seit Inkrafttreten der Tierschutzverordnung im Jahr 1983 überprüfte das damalige Meliorationsamt Baugesuche für Tierhaltungen und erliess entsprechende Anordnungen. Nach der Aufhebung des Meliorationsamtes übernahm das Landwirtschaftsamt diese Funktion. Aufgrund der Pension des zuständigen Sachbearbeiters wird die Aufgabe zukünftig vom Veterinäramt wahrgenommen. Das Landwirtschaftsamt und das Veterinäramt haben zudem eine Vereinbarung getroffen, mit welcher die jeweiligen Kontrolltätigkeiten der beiden Ämter koordiniert werden. Dadurch können doppelte Kontrollen bei Tierhaltungen in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen (BTS) vermieden werden.

Die zweite Änderung betrifft den Ersatz des Begriffs «Bezirkstierärzte» durch «amtliche Tierärzte», wie er auch im Gesundheitsgesetz verwendet wird.