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Unangemeldete Kontrolle auf Hof durchgeführt

Da bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau eine Strafanzeige gegen einen Schafhalter aus Herrenhof eingereicht worden ist, hat das Veterinäramt – begleitet durch die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei – am Dienstagnachmittag eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Die Öffentlichmachung der Anzeige durch den Verein gegen Tierfabriken (VgT) ist für die Untersuchungen nicht sachdienlich.

Bei einer vom Veterinäramt durchgeführten unangemeldeten Kontrolle in Begleitung der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei auf dem Hof eines Schafhalters aus Herrenhof konnten keine Missstände festgestellt werden. Der Tierhalter hat die zuständigen Behörden am Dienstagnachmittag offen informiert, bereitwillig Zutritt gewährt und sich kooperativ gezeigt. Bei der Kontrolle wurden sowohl die betrieblichen Einrichtungen als auch der Zustand der Tiere überprüft. Dabei wurden weder eine Gefährdung des Wohlergehens der Tiere noch Anzeichen von Tierquälerei festgestellt.

Die Forderung des VgT nach einem sofortigem Totaltierhalteverbot und einer Beschlagnahmung der Tiere ist in Nachachtung der Kontrollergebnisse nicht gerechtfertigt. Sofortmassnahmen sind aus tierschutzrechtlicher Sicht laut Veterinäramt nicht nötig. Ob sich der Tierhalter strafrechtlich etwas hat zu Schulden kommen lassen, werden die weiteren Abklärungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zeigen.

Kritik an Publikation

Die Art und Weise, wie der VgT die Anzeige öffentlich gemacht hat, ist grundsätzlich nicht im Sinne der angelaufenen Untersuchung und der Strafverfolgungsbehörden. Die Veröffentlichung einer Anzeige nur wenige Stunden nach Anzeigeerstattung erschwert eine Beweissicherung in jeglicher Hinsicht.

Ausserdem führt sie zu einer übereilten öffentlichen Vorverurteilung mit existenzbedrohenden Konsequenzen für den Tierhalter, seine Frau und die Kinder. In einem Rechtsstaat gilt bis zu einem in Rechtskraft erwachsenen Entscheid die Unschuldsvermutung. Insbesondere die Veröffentlichung des Familienfotos in den Sozialen Medien erscheint verantwortungslos und steht in keinem Zusammenhang mit dem aufgrund der Anzeige zu untersuchenden Sachverhalt.