Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Lotteriefondsbeitrag für Thurgauer Kirchenjubiläum

Im nächsten und übernächsten Jahr feiern die katholische und evangelische Landeskirche Thurgau das Jubiläum «150 Jahre Landeskirchen Thurgau 2019 und 2020». An diese Feierlichkeiten leistet der Regierungsrat einen Lotteriefondsbeitrag in der Höhe von 100 000 Franken.

Die beiden Landeskirchen feiern mit dem Jubiläum die Einführung des Landeskirchenrechts von 1869. Eröffnet werden soll das Jubiläum mit einem Staatsakt im Dezember 2019. Geplant sind zahlreiche weitere Veranstaltungen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Publikation mit dem Titel «1869. Zum Verhältnis von Staat und Kirche im Kanton Thurgau». Damit wird die Geschichte von Kirche und Staat in den vergangenen 150 Jahren wissenschaftlich aufgearbeitet und über das Jubiläum hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Mit der Kantonsverfassung von 1869 wurde der evangelischen und katholischen Kirche im Thurgau eine weitgehende Selbständigkeit zuerkannt. Die damit geschaffene Trennung von Staat und Kirche schuf die Grundlage für den religiösen Frieden und die Religionsfreiheit. Die beiden grossen Kirchen konnten sich in der Folge als Landeskirchen im modernen Sinn organisieren. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass dieser bis heute geltende Meilenstein in der Regelung des Kirchenwesens im Kanton Thurgau gebührend gefeiert werden soll und entrichtet aus diesem Grund einen Lotteriefondsbeitrag in der Höhe von 100 000 Franken an die Jubiläumsaktivitäten. Dieser Beitrag ist für die genannte Buchpublikation sowie für den Staatsakt, ein Festkonzert in Romanshorn sowie für übergeordnete Kosten bestimmt.